Der erschütternde Fall des 15-jährigen Mädchens, das 2020 in einem Stadtpark von mindestens neun Männern vergewaltigt wurde, ist kein Einzelfall und wirft ein Schlaglicht auf die üblichen Tätergruppen. Statistiken des Bundeskriminalamts belegen: Die Anzahl der Gruppenvergewaltigungen stieg mit der Grenzöffnung 2015 sprunghaft an – besonders Afghanen und Afrikaner sind oft Tatverdächtige. Eine Tatsache, die unbekannt bleiben soll?
Der entsetzliche Vorfall ist um eine weitere, empörende Episode reicher. Nachdem die gewissenlose und brutale Vergewaltigung eines minderjährigen Mädchens im September 2020 publik wurde, war es rasch still um die mutmaßlichen Täter geworden. Am Dienstag wurde nach über 3 Jahren Ermittlungen und Prozess das Urteil am Hamburger Landgericht gesprochen: Neun „Jugendliche“ von inzwischen 19 und 23 Jahren, acht davon mit Migrationshintergrund, kommen lediglich mit Bewährungsstrafen von kurzer Dauer davon. Nur einer von ihnen, ein 19-jähriger Iraner muss für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Das schändlich lasche Urteil der Richterin sorgte bei allen anständigen Menschen im In- und Ausland für Entrüstung und Zorn.
Krankes Rechtsverständnis
Offenbar gibt es für die völlig irrsinnige Begründung seitens des Gerichts („Resozialisierung der jungen Männer“) keinerlei Verständnis. Wenn man sich die Zahlen des Bundeskriminalamtes und der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ansieht, wird jedem klar, warum: Die Quote der tatverdächtigen Ausländer ist vor allem in einem Bereich auffallend hoch. Ein Twitter-Nutzer hat die Daten in übersichtlichen Infografiken aufgearbeitet und dabei die erschreckend hohe Wahrscheinlichkeit von migrantischen Verdächtigen bei Gruppenvergewaltigungen ausgearbeitet: 2016 bis 2017 waren es zwei Drittel ausländische Tatverdächtige bei einem Bevölkerungsanteil von nur 12 Prozent! Fakten, die der Richterin bekannt sein müssen – dennoch fällte sie dieses Fehlurteil.
Afghanen siebzigmal häufiger tatverdächtig
In mehreren Veröffentlichungen wurde aufgezeigt, wie sich der Import vor allem außereuropäischer Personen in der PKS niederschlägt. Vor allem im Bereich der sexuellen Delinquenz zeigen sich die abnormen Unterschiede: hochgerechnet auf 1 Millionen Einwohner sind 41 Afghanen und 23 Afrikaner Tatverdächtige bei Gruppenvergewaltigungen – Deutsche sind statistisch gesehen nur mit 0,6 Personen beteiligt! Vergleicht man die Zahlen von vor der Migrationskrise 2015 mit denen danach, wird einiges klar: Masseneinwanderung bedeutet Kriminalitätseinwanderung. Waren es 2015 noch 41 Prozent tatverdächtige Migranten, stieg die Zahl 2016 schon auf 68 Prozent. 2017 verblieb die Quote beinahe auf diesem hohem Niveau.
Ist dem BKA die Wahrheit unangenehm?
Für die Jahre nach 2017 gibt es derartige Erhebungen vom Bundeskriminalamt nicht mehr. Vermutlich ist es politisch nicht gewünscht das Phänomen der Gruppenvergewaltigung wahrheitsgemäß zu beschreiben, für das es übrigens ein eigenes Wort auf arabisch gibt: „Taharrusch dschama’i“. In Frankreich, wo es zu diesem Straftatbereich auch eine Erhebung im Jahr 2002 gab, waren mehr als die Hälfte der Täter nordafrikanischer (maghrebinischer) Herkunft, ein Fünftel kam aus Schwarzafrika. Das Täterprofil ist statistisch gesehen klar migrantisch zu verorten, weshalb für die globalistischen Förderer des Bevölkerungsaustauschs das Motiv naheliegt, diese Zahlen und Fakten zu vertuschen oder zu verschweigen.
Die Verbreitung dieser Informationen hilft, die Folgen der Ersetzungsmigration zu verstehen und liefert Gründe für die notwendige Remigration.