Mit einem jüngst veröffentlichten Urteil ebnet der Europäische Gerichtshof unzähligen „Familienzusammenführungen“ den Weg. Obwohl mittlerweile volljährig, darf ein Syrer laut des EuGH seine gesamte Familie nach Wien holen. Die FPÖ kritisiert das Urteil scharf: „Fremde Richter agieren hier wieder einmal zum Nachteil Österreichs und betreiben damit mehr Politik als Rechtsprechung„, so Sicherheitssprecher Amesbauer.
Am vergangenen Dienstag wurde ein folgenschweres Urteil des EuGH veröffentlicht. Obwohl er während der Bearbeitung seines Antrags bereits volljährig geworden war, darf ein Syrer nun seine Familie nach Wien holen. Damit befeuert der EuGH nicht nur das System der Ankermigration, sondern auch den Bevölkerungsaustausch.
Urteil ermutigt zur Ankermigration
Denn was die syrische Familie gemacht hat, hat System und ist kein Einzelfall. Die Familie schickte einen fitten jungen Sohn als sogenannten Ankermigranten nach Europa. Da die Schlepper für die ganze Familie zu teuer und der Weg nicht ungefährlich ist, schlägt sich der Junge ohne seine Familie bis nach Europa durch. Dort gibt er dann vor, minderjährig zu sein, um ein Recht auf Familienzusammenführung in der neuen Heimat zu erhalten. Im vorliegenden Fall war der Syrer jedoch bereits während der laufenden Bearbeitung seines Antrags volljährig geworden. Der EuGH urteilt nun trotzdem, dass Österreich seine Familie nach Wien holen muss.
EuGH: Mehr Politik als Rechtssprechung
Aus Sicht des FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer eine fatale Entscheidung: „Einmal mehr zeigt sich, dass der EuGH mitunter einer der zentralen treibenden Faktoren für die massenhafte illegale Einwanderung nach Europa und Österreich ist. Fremde Richter agieren hier wieder einmal zum Nachteil Österreichs und betreiben damit mehr Politik als Rechtsprechung“. Amesbauer spielt in einer Pressemitteilung damit auf vergangene Urteile des EuGH an, die den Bevölkerungsaustausch ebenfalls befeuerten. Erst kürzlich erklärte der EuGH mit seiner absurden Rechtssprechung 300 Millionen Menschen zu potenziell Asylberechtigten. Es zeigt sich immer wieder: Der EuGH ist kein neutraler Gerichtshof, sondern verfolgt konsequent die Interessen der Brüsseler Eliten – und steht damit natürlich auch hinter dem Bevölkerungsaustausch.