EuGH erzwingt neue Asylverfahren für Tausende abgelehnte Syrer

Wieder einmal entlarvt sich der EuGH als Handlanger der massenhaften Ersetzungsmigration. Ein neues Urteil ermöglicht es tausenden Syrern, in Deutschland Asylfolgeanträge zu stellen – obwohl deren Erstanträge bereits abgelehnt wurden.

Ein Urteil vom vergangenen Donnerstag entlarvt den EuGH erneut als maßgeblichen Treiber des Bevölkerungsaustausches und der Aushöhlung der souveränen Nationalstaaten. Der Europäische Gerichtshof sprach einem syrischen Kriegsdienstverweigerer das Recht zu, in der Bundesrepublik einen Asylfolgeantrag zu stellen, nachdem sein erster Antrag abgelehnt worden war.

Subsidiärer Schutz statt Abschiebung

Der Syrer, dessen Fall behandelt wurde, war 2012 nach Deutschland migriert. Er war Kriegsdienstverweigerer und wurde deshalb in der Bundesrepublik nicht als Flüchtling anerkannt. Doch statt ihn in einen sicheren Drittstaat abzuschieben, wurde ihm in Deutschland subsidiärer Schutz gewährt. Doch inzwischen hat sich die Rechtslage für syrische Kriegsdienstverweigerer geändert. Nach den neuen, wesentlich lascheren Bestimmungen, wäre der Asylantrag des Syrers wohl positiv beschieden worden.

Fatales Urteil

Eine Änderung der Rechtslage war aber bisher kein Grund, nach einem abgelehnten Asylverfahren einen Folgeantrag stellen zu können. Hier kommt nun das Luxemburger Urteil ins Spiel: Der EuGH entschied zugunsten des Syrers. Eine neue EuGH-Rechtsprechung soll ab sofort dazu führen, dass Migranten, deren Asylverfahren nach den neuen Richtlinien voraussichtlich positiv ausgegangen wären, einen Anspruch darauf haben, dass ihre Folgeanträge bearbeitet werden. Allein bei syrischen Kriegsdienstverweigerern betrifft dies tausende junge Männer.

Der EuGH macht sich mit diesem Urteil einmal mehr zum Wegbereiter der Massenmigration. Mit Urteilen zu bizarren Fluchtgründen sowie zum Familiennachzug hat der Gerichtshof in der jüngeren Vergangenheit keinen Zweifel daran gelassen, auf wessen Seite er steht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert