Der „Kampf gegen rechts“ gehört seit Jahren zur dogmatischen Staatsdoktrin der Bundesrepublik. Doch die jüngst von Innenministerin Nancy Faeser angekündigten 13 Maßnahmen stellen eine neue Eskalationsstufe dar. Faeser schafft damit die Demokratie ab, etabliert einen Überwachungsstaat und will Staatskritikern elementare Bürgerrechte entziehen. Wir verschaffen einen Überblick.
Der totalitäre Umbau des deutschen Staates erfolgt unter dem fadenscheinigen Tarnnamen der „wehrhaften Demokratie“. Innenministerin Nancy Faeser und Verfassungsschutz (VS) Präsident Haldenwang stellten das Maßnahmenpaket am vergangenen Dienstag, den 13. Februar vor. Sollten die Pläne umgesetzt werden, markiert dieser Tag das endgültige Ende des demokratischen Rechtsstaates in Deutschland. Denn Schlag richtet sich mitnichten gegen gewaltbereite „Extremisten“, sondern gegen oppositionelle Politiker, Aktivisten und Protestgruppen.
„Kampf gegen Rechtsextremismus„
Der offizielle Maßnahmenkatalog beginnt bereits mit einer abenteuerlichen Behauptung: „Rechtsextremismus bleibt die größte Gefahr für unsere Demokratie.“ Damit wurde bereits 2020 eine weitere Milliarde für den „Kampf gegen rechts“ verabschiedet. Die Staatsausgaben in diesem Bereich haben inzwischen ein schwindelerregendes Ausmaß erreicht, wie eine Anfrage der AfD jüngst offenlegte.
Ungeklärte Extremismus-Definition
Hinter dem „Kampf gegen Rechtsextremismus“ verbirgt sich der Kampf gegen alles, was nicht der multikulturellen Staatsdoktrin entspricht. Eine Begriffsdefinition bleiben die selbsternannten Musterdemokraten stehts schuldig. Politischer Extremismus ist per Definition die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele. Dies wird in Bezug auf „rechts“ vollständig ausgehöhlt. Unter dem Schlagwort „Rechtsextremismus“ soll alles bekämpft werden, was nicht den ideologischen Vorstellungen der Herrschenden entspricht. Selbst der Ex-Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen wird von seiner ehemaligen Behörde mittlerweile als „Rechtsextremist“ überwacht.
Staatliche Säuberung von Ämtern
Ein zentraler Punkt des Maßnahmenkatalogs bildet die Säuberung unliebsamer Personen von öffentlichen Ämtern. Durch die Entfernung „demokratiefeindlicher Kräfte“ aus dem Beamtenstand soll die „demokratische Resilienz“ gestärkt werden. Konkret betrifft die geplante Säuberung die Justiz und sämtliche öffentliche Ämter, vor allem Richterposten und andere Entscheidungsträger. Hier ist fortan ideologische Konformität gefragt – was absurderweise mit dem Ziel einer vermeintlichen „Unabhängigkeit“ begründet wird. Der VS soll Befugnisse erhalten, um sogar AfD-Abgeordnete, die als Parlamentarier einen besonderen Schutz ihrer politischen Rechte innehaben, zu überwachen und einzuschüchtern.
Ausbau des Überwachungsstaates
Ein weiterer Punkt beinhaltet einen massiven Ausbau des Überwachungsstaates. In Zukunft soll nicht mehr nur die „gewaltorientierte Bedrohung“ für eine Überwachung und Durchleuchtung ausreichend sein. Faeser will mit einer Gesetzesänderung dafür sorgen, dass „es auf’s Gefährdungspotential ankommt“. Konkret meint sie damit „Aktionspotential und gesellschaftliche Einflussnahme“. Von Protestgruppen bis zu erfolgreichen Influencern könnte somit jeder ins Visier geraten. Zudem soll der Verfassungsschutz lokale Behörden informieren, wenn vermeintliche „Demokratiefeinde“ eine Veranstaltung planen. Darunter fallen Polizei- und Ordnungsbehörden wie die Gewerbe- oder die Gaststättenaufsicht. Missliebige Veranstaltungen sollen so kurzerhand untersagt und verboten werden. Ein Ende des freien Versammlungsrechts.
Finanzielle Überwachung
Noch drastischer ist die vollständige Aufhebung des Bank- und Finanzgeheimnisses für vermeintliche Staatsfeinde. Faeser will, dass niemand mehr unentdeckt bleiben kann, der an „rechtsextremistische Gruppierungen“ spendet. Per Gesetzesänderung soll auch hier nur noch die Feststellung des „Gefährdungspotentials“ für eine umfassende Überwachung relevant sein. Dieses klassifiziert die Behörde nach eigenem Ermessen. Das Verfahren soll weiter „entbürokratisiert“ werden. Das bedeutet im Klartext, dass sich Innenministerium und Nachrichtendienst unzählige Befugnisse selbst zuschustern, die bisher von anderen Stellen genehmigt werden mussten. Eine Aufweichung der Gewaltenteilung. „Rechtsextremisten“ sollen zudem jederzeit und flexibel mit Ausreise- oder Einreisesperren belegt werden, wenn das Innenministerium dies für notwendig erachtet. Betroffene Personen können somit ohne weiterführende Begründung im Inland festgehalten oder an der Grenze abgewiesen werden.
Kooperation mit linker Zivilgesellschaft
Weiter soll die Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz eingeschränkt werden. Dafür soll gemäß BKA-Chef Holger Münch noch stärker mit linken Zensur-NGOs zusammengearbeitet werden. Ziel sei eine noch effizientere Löschung sowie strafrechtliche Verfolgung unliebsamer Inhalte im Netz. Ebenfalls sollen staatliche Meldestellen für strafbare Inhalte ausgebaut werden, die dann für Netzkommentare Strafverfolgungen einleiten. Die Definitionsschlinge darüber, was unter die Strafbarkeit fällt, wird praktischerweise enger gezogen. Auch soll der „Kampf gegen Desinformation“ durch angebliche Bot-Armeen im Internet ausgeweitet werden. Fortan könnte jede Darstellung kritischer Fakten zu Migration und politischer Misswirtschaft als Desinformation qualifiziert und zensiert werden.
Vereinsverbote
Weitere Bemühungen richten sich darauf rechte „Netzwerke“ zu zerschlagen. Bereits jetzt würden „weitere Verbotsmaßnahmen mit möglichst empfindlicher Wirkung auf die rechtsextremistische Szene fortlaufend geprüft.“ In den Fokus kann jeder Verein oder anderweitige Organisation geraten, die als „demokratiefeindlich“ eingestuft wird. Die Brandmarkung sowie daran anschließende Verbote würden durch ideologisch konforme Beamte und Richter beschlossen und umgesetzt werden.
Entzug von Waffen
Obwohl Deutschland bereits über ein sehr restriktives Waffenrecht verfügt, soll es weiter verschärft werden. Allein die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als „Verdachtsfall“ eingestuften Organisation soll künftig ausreichen, um alle waffenrechtlichen Erlaubnisse zu verlieren. Auch für Armbrüste soll künftig eine Erlaubnispflicht gelten. Bisher war dies nicht der Fall.
„Sport mit Haltung„
Auch Sportveranstaltungen sollen auf ideologische Konformität geprüft werden. Mit Millionen werden in Zukunft Vereine und Organisationen gefördert, die der linksliberalen Doktrin dienlich sind. Als Leckerli für besonders konforme Organisationen wird künftig gar ein Vereinspreis namens „Sport mit Haltung“ verliehen.
Geldregen für „Zentralrat der Juden„
Vom Maßnahmen profitiert insbesondere der «Zentralrat der Juden». Dessen steuergeldfinanzierte Förderung wurde von 13 auf 22 Millionen Euro im Jahr erhöht. Der Katalog würde weitere Geldmittel in den „Kampf gegen Antisemitismus“ investieren und Maßnahmen in diesem Sinne fördern. Mit fatalen Folgen: Bereits jetzt missbraucht der politische Gegner diesen Kampf als politische Waffe. Termini wie „Globalismus“, „Schuldkult“ oder „Bevölkerungsaustausch“ werden vom politischen Diskurs exkludiert, indem man sie als antisemitisch brandmarkt.
Debatte und Meinungsfreiheit als Demokratiebedrohung
Mit dem Stasi-Gesetz wird die Extremismus-Definition vollends auf den Kopf gestellt. Abweichende, legale Meinungen werden als grundlegende Bedrohung klassifiziert. So sagte VS-Präsident Haldenwang: „Wir dürfen nicht den Fehler machen, im Rechtsextremismus nur auf Gewaltbereitschaft zu achten, denn es geht auch um verbale und mentale Grenzverschiebung.“ Derartige Grenzverschiebungen sind jedoch das Alltagsgeschäft jedweder Politik, wie der Publizist Benedikt Kaiser feststellt. Haldenwang entlarvt damit, worum es eigentlich geht: bestehende Meinungsgrenzen zementieren und Außenstehende kriminalisieren. Ähnlich wahnhaft äußerte sich die Grünen-Abgeordnete Lisa Paus zum geplanten „Demokratiefördergesetz“: „Wir wollen dem Umstand Rechnung tragen, dass Hass im Netz auch unter der Strafbarkeitsgrenze vorkommt. Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt.“