„Racial Profiling“: EGMR verurteilt die Schweiz wegen angeblicher Diskriminierung eines Afrikaners

Ein Kenianer klagte jahrelang vor Schweizer Gerichten gegen angebliche Diskriminierung, doch die Justiz wies ihn bis in die höchste Instanz ab. Nun gibt ihm der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ Recht – mit möglicherweise drastischen Folgen. Der EGMR entpuppt sich damit ein weiteres Mal als Schaltzentrale des Bevölkerungsaustausches.

Da die Schweiz bekanntlich nicht Mitglied der EU ist, entzieht sie sich dem direkten Einfluss von EU-Entscheidungen. Das ist den linksliberalen Ideologen in Brüssel schon lange ein Dorn im Auge. Der Weg zur versteckten Einflussnahme führt daher über den sogenannten „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, kurz EGMR. Das aktuelle Urteil soll als Brechstange dienen, um der linksliberalen Ideologie in den Schweizer Behörden den Weg zu ebnen.

Wer kontrolliert den EGMR?

Die Institution entscheidet über die Legitimität des politischen Handelns seiner Mitglieder. Als oberste Instanz haben diese Entscheidungen erhebliche Tragweite. Während der EGMR vorgibt „universelle Menschenrechte“ sowie die „Menschenwürde“ zu schützen, ist er in Wahrheit ein Machtinstrument des Globalismus. Der EGMR agiert stets zuverlässig als verlängerter Arm der EU-Bürokraten, sabotiert aktiv die Bekämpfung illegaler Einwanderung und fördert alles, was der linksliberalen Doktrin dienlich ist.

Widerstand gegen EGMR wächst

Doch viele Staaten rebellieren: Litauen widersetzte sich einem EGMR-Urteil ebenso wie England, als die Institution den Briten die Ausschaffung von Asylanten nach Ruanda untersagen wollte. Unabhängige Untersuchung lassen an der angeblich neutralen Haltung des EGMR ebenfalls erhebliche Zweifel aufkommen. Die Institution und viele ihrer Richter haben einen direkten Bezug zu Soros-NGOs. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine regelrechte Schaltzentrale des Bevölkerungsaustauschs.

Die empfundene Diskriminierung des Wa Baile

Der aktuelle Fall beschäftigt die Justiz seit neun Jahren. Im Februar 2015 wurde Mohamed Wa Baile im Hauptbahnhof Zürich von drei Polizisten angehalten. Es handelte sich um eine reguläre Personenkontrolle. Wa Baile weigerte sich jedoch, seinen Ausweis zu zeigen. Die Polizisten durchsuchten daraufhin seinen Rucksack und fanden eine Sozialversicherungskarte. Daraufhin ließen sie ihn gehen. Später wurde Wa Baile wegen Nichtbefolgung polizeilicher Anordnungen zu einer Busse von 100 Franken verurteilt. Er akzeptierte die Strafe jedoch nicht und zog mit finanzieller Unterstützung linker NGOs vor Gericht.

NGOs veranstalten Propagandaprozess 

Wa Baile behauptete vor Gericht, die Polizisten hätten ihn nur aufgrund „seiner dunklen Hautfarbe“ kontrolliert. Er macht damit einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot geltend. Alleine die „Allianz Stop Racial Profiling“ sammelte insgesamt über 100.000 Franken an Spendengeldern für den Prozess. Die Netzwerke nutzten den Fall, um mit medialer Hysterie ihr Narrativ eines angeblichen „systematischen Rassismusproblems“ in der Schweizer Justiz und Gesellschaft zu nähren.

EGMR bricht mit Schweizer Justiz

Wa Baile klagte sich mit dieser finanziellen Unterstützung durch alle Instanzen der Schweizer Gerichte – doch seine Klagen wurden stets abgewiesen. Die Schweizer Justiz hielt stattdessen fest, dass eine angeblich empfundene Diskriminierung kein Grund sei, sich polizeilichen Anordnungen zu widersetzen. Wa Baile zog daraufhin vor den „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ – und bekam nun prompt Recht. Die Richter sehen es ohne weiteren Beweis als erwiesen an, dass Wa Baile Opfer einer „Rassendiskriminierung“ geworden sei. Dem Kläger werden 24.000 Franken Schadenersatz zugesprochen. Die Rüge soll die Schweizer Justiz zu einer ideologischen Neuausrichtung motivieren.

Umfassende Indoktrinierung der Behörden geplant

Die Folgen des Urteils könnten weitreichend sein. Die Schweiz muss laut EGMR die Meldestellen für Diskriminierungsvorwürfe massiv ausbauen. Ebenso sollen „Rechtsmittel“ eingeführt werden, damit sich vermeintlich Betroffene wehren können. Damit würde die Justiz ausländischen Tätern ein Mittel in die Hand geben, mit dem sie die Strafverfolgung selbst bekämpfen und delegitimieren könnten. Die beteiligten NGOs wittern durch das Urteil Aufwind für ihren „Kampf gegen institutionellen Rassismus“. Der Staatsapparat soll nach ihrer Agenda umfassend umgebaut werden. Zudem sollen alle Polizeikorps der Schweiz einer „unabhängigen sozialwissenschaftlichen Untersuchung“ unterzogen werden.

Politisch korrektes Sicherheitsrisiko

Die Stadtpolizei Zürich hat als Reaktion auf den Fall bereits 2018 eine eigene App entwickelt, in der Polizisten alle durchgeführten Personenkontrollen eintragen müssen. Die App diene vor allem dazu, „Racial Profiling“ überprüfen und ahnden zu können. Die Folgen liegen auf der Hand. Wenn Polizisten für die Ausübung ihrer Arbeit justiziable Konsequenzen befürchten müssen, werden sie diese schlichtweg nicht mehr effektiv ausüben. Ein Segen für Kriminelle, insbesondere solche ausländischer Herkunft.

Effekt in Zürich nachgewiesen

Dieser Effekt lässt sich in Zürich konkret nachweisen: Im Jahr 2018 führte die Stadtpolizei noch 25.830 Kontrollen durch, im Jahr 2022 waren es nur noch 14.028 Personenkontrollen. Dass die Polizisten mit ihrem Vorgehen oft richtig liegen, zeigt auch eine Stellungnahme der grünen Sicherheitsdirektorin Karin Rykart. Sie erklärte, dass das angebliche „Problem des Racial Profiling von der Polizei sehr ernst genommen“ wird. Allerdings bestätige sich der Anfangsverdacht bei etwa jeder dritten kontrollierten Person.

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