Die Bombe ist geplatzt: Das AUF1-Programm darf nicht mehr im Satelliten-Fernsehen ausgestrahlt werden. Zudem verhängt die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg eine astronomische Strafe von fast 200.000 Euro. Offizieller Grund: verbotene Themenplatzierung auf dem kleinen Sender SRGT, mit dem AUF1 eine enge Kooperation verbindet.
„Es geht dabei laut Bescheid nicht um die verbreiteten Inhalte an sich, sondern um Verstöße gegen deutsche Gesetze, die die Medienfreiheit schützen sollen“, berichtet AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet. Die Behörde beziehe sich in ihrer Begründung auf den Medienstaatsvertrag. Weitere horrende Strafen würden drohen, weil sich die Strafe nur auf den Sendezeitraum 1. September bis Mitte November 2023 bezieht.
Willkür und vorgeschobene Gründe
„AUF1 muss diese enorme Strafe bezahlen, sonst droht die Erzwingungshaft für unseren Partner Dr. Wilfried Geissler, dem der Sender SRGT gehört“, sagt Stefan Magnet. AUF1 werde ab sofort wieder ausschließlich über das Internet senden. Die Ausstrahlung via Satelliten sei ab heute gestoppt, um weiteren Schaden abzuwenden. Man müsse ab sofort wieder andere Mittel und Wege finden, um die Reichweite zu erhöhen. AUF1-Chef Stefan Magnet: „Für mich ist klar, es handelt sich um Willkür und vorgeschobene Gründe. In Wahrheit will uns das System aus dem Satelliten-Programm weghaben.“
Der „Kampf gegen Desinformation“
Egal ob Heimatkurier, Compact, AUF1 oder Info-DIREKT – freie und alternative Medien sind den Machthabern ein Dorn im Auge. In den letzten Wochen häufen sich die Angriffe – bis hin zu Anschlags- und Morddrohungen. Kein Zufall, wie Chefredakteur Philipp Huemer in seinem Leitartikel jüngst nachgezeichnet hat: Dahinter steht der von den Machthabern hochoffiziell ausgerufene „Kampf gegen Desinformation“.