Ein 15-jähriger Tunesier attackierte in Zürich einen Juden mit einem Messer. Was bei Gewalt gegen Schweizer nie zur Debatte kommt, fordern nun sogar linke Politiker: dem minderjährigen Täter soll nach dem Gesetz die Staatsbürgerschaft entzogen werden. Die Schweizer Remigrationsdebatte kontrastiert die irreführende Hysterie um angebliche „Geheimpläne“ der AfD.
Am Wochenende attackierte in Zürich ein 15-jähriger Doppelstaatsbürger einen orthodoxen Juden auf offener Straße. Das 50-jähriger Opfer erlitt durch mehrere Messerstiche lebensbedrohliche Verletzungen. In einem Bekennervideo bezeichnete sich der Minderjährige selbst als „Soldat des Kalifats“ und schwor dem IS seine Treue. Nun folgen auf die Tat Forderungen nach rechtlichen Sanktionen, die bei Gewalt gegen Schweizer kaum diskutiert werden.
Linker Regierungsrat fordert Passentzug
Die Forderung nach einem Passentzug wurde zuerst ausgerechnet von einem linken SP-Regierungsrat prominent vertreten. Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr forderte, dass dem Täter nach einem Schuldspruch der Schweizer Pass entzogen werden soll. SVP-Politiker stimmten der Forderung lediglich zu, statt den Ball aufzugreifen und die Forderung weiter auszubauen. Widerstand gegen das Vorhaben kommt von Fehrs eigener Partei sowie den Grünen.
Entzug der Staatsbürgerschaft wird bereits angewendet
In der Schweiz existiert die rechtsstaatliche Möglichkeit eigene Staatsangehörige auszubürgern schon lange. Bedingung um die Maßnahme anzuwenden ist lediglich, dass der Verurteilte eine doppelte Staatsangehörigkeit hat, sowie der Betroffene „dem Ansehen oder den Interessen der Schweiz erheblich schadet“. Die Möglichkeit blieb lange ungenutzt, doch wird sie nun dank der Folgen des Bevölkerungsaustauschs wieder aufgegriffen.
Acht Passentzüge seit 2020
2020 wurde erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg einer Person die Staatsbürgerschaft rechtskräftig entzogen. Es folgten weitere sieben Passentzüge in den letzten vier Jahren. Davon sind drei rechtskräftig, zwei Verfahren sind noch hängig und zwei weitere Verfahren wurden eingestellt. Es handelte sich ausnahmslos um islamistische Männer und Frauen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Bei einem Dutzend weiterer Personen laufen derzeit Strafverfahren, um ihnen die Schweizer Staatsangehörigkeit ebenfalls zu entziehen.
Passentzug in europäischen Nachbarstaaten
Die eidgenössische Debatte verdeutlicht, wie sehr die „Correctiv“-Hysterie gegen die AfD vor einigen Wochen an den Haaren herbeigezogen wurde. Passentzug ist auch in Deutschland bereits rechtlich ohne weiteres möglich, wie der Jurist und AfD-Abgeordnete Dr. Christian Wirth in einem Interview aufklärt. In insgesamt 15 EU-Ländern kann der Pass durch eine gesetzlich festgestellte Illoyalität dem Staat gegenüber entzogen werden. In England wurde der bengalischen IS-Angehörigen Shamima Begum sogar der Pass entzogen und die Einreise verwehrt, obwohl sie bereits in London geboren wurde.
Täterfreundliche Justiz gefährdet Schweizer
Die Anwendung des Staatsbürgerschaftsentzug feiert somit, wenn auch zögerlich, eine erfreuliche Rückkehr – bislang allerdings nur bei Straftätern der allerschlimmsten Sorte. Die Verlusttatbestände könnten ausgebaut und erweitert werden. Ähnlich verhält es sich mit der Ausschaffung von Schwerkriminellen. Zwar stimmte das Schweizer Wahlvolk einer Initiative zu, dass fremde Schwerverbrecher zwingend des Landes verwiesen werden sollen, jedoch nutzen linke Richter schlicht die enthaltene „Härtefall-Klausel“ aus, um verurteilte Migranten im Land zu belassen. Die Kuscheljustiz im Umgang mit fremden Straftätern und linke Sabotage in den Behörden setzen mutwillig die öffentliche Sicherheit aufs Spiel.
Passentzug und ein Jahr Haft?
Die Forderung im vorliegenden Fall zeigt ebenso auf, dass das Strafrecht dringend an die von links forcierte Migrantengesellschaft angepasst werden muss. Dem Täter droht aufgrund seiner Minderjährigkeit maximal eine einjährige Haftstrafe. Dies ist so, weil das Strafrecht in erster Linie die „Reintegration“ in die Gesellschaft zum Ziel habe. Hierbei klafft eine deutliche Lücke in der Justiz auf, da die meisten Straftäter in der Schweiz Ausländer sind und sich weder dem Land noch dem Volk zugehörig fühlen. Eine „Eingliederung“ von der Gesellschaft feindlich gesinnten und illoyalen Personen ist nicht nur unsinnig, sondern geradezu gemeingefährlich. Dem 15-jährigen Tunesier könnte dennoch der Pass entzogen und nach Verbüßung seiner Strafe würde er abgeschoben werden. Möglicherweise bietet sich dadurch in Zukunft die Möglichkeit, das geltende Recht zu verschärfen, damit auch fremden Vergewaltigern, Gewalttätern und weiteren Verbrechern der Pass entzogen werden kann.