„Hassrede“, „Hetze“ oder einfach „offensichtlich rechtswidrig“: die freie Meinung hat es im „besten Deutschland, das es je gab“ so schwer wie lange nicht. Die rechtlichen Grundlagen dafür stammen noch aus der Zeit vor Corona. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Heiko Maas aus dem Jahr 2017 spielt nach wie vor eine wichtige Rolle.
50 junge Männer und Frauen der Identitären Bewegung protestierten am 19. Mai 2017 mit bengalischen Feuern und teils in Stasi-Uniformen gekleidet vor dem Justizministerium. Auf ihren meterlangen Bannern steht „Zensurministerium“, „Maas muss weg“ und „Alles schon vergessen? Gegen Zensur und Meinungsverbote“. Das Ministerium des damaligen Justizministers Heiko Maas (SPD) stand nicht nur seitens identitärer Aktivisten unter Druck. Sämtliche Bürgerrechts- und Meinungsfreiheitsinitiativen riefen zu Demos gegen das von ihm eingebrachte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) auf, welches den Zugang zum und die Meinungsfreiheit im Internet für deutsche Nutzer bis heute einschränken sollte.
Macht und Öffentlichkeit
Der staatlicherseits geführte Kampf gegen abweichende Meinungen erhielt in der Zeit nach Donald Trumps Wahl zum US-Präsidenten Anfang 2017 einen enormen Schub. „Fake News“ und „wissenschaftsfeindliche Schwurbelei“ wurden als Feind der aufgeklärten, vernünftigen Fortschrittsgesellschaft ausgemacht. Gemeint waren eigentlich alternative Ansichten, unterdrückte Meinungen und unbequeme Tatsachen, die der offiziellen Geschichtsfortschreibung ein Dorn im Auge waren und sind. Telegramkanäle, Kommentarsektionen in sozialen Medien und Publikationen, die Personen zur Sprache kommen ließen, welche den Raum des Sagbaren erweitern konnten. Sie alle wurden zum Ziel der Mächtigen.
Der Staat lügt nie
„Wertvoller als Gold“, „neues Wirtschaftswunder“, „Frauen und Kinder“. In Folge der Migrationskrise verbreiteten Establishmentvertreter aus Wirtschaft und Politik die abenteuerlichsten Märchen, buchstäblich aus 1001 Nacht. Orientalische Analphabeten würden Deutschland das geben, was es brauche. Die Tatsache, dass vor allem gestiegene Kriminalitäts- und Gewalttaten, enorme Steuergeldbelastungen und der Verlust von Identität ins Land einzogen, wurde damals geleugnet, unterdrückt und bisweilen unter Einsatz des NetzDG und Meinungsparagraphen schwer sanktioniert. Thorsten Hinz führte in seinem Kommentar vom 9. Juli 2017 in der Jungen Freiheit aus, dass die Absichten der Gesetzgeber von Anfang an den Geist der DDR und Stasi atmen.
Moderner Informationskrieg
Der Versuch die Gegenöffentlichkeit zu zerschlagen ist offensichtlich nicht gelungen. Sieben Jahre später ist das Angebot patriotischer, identitärer oder schlicht alternativer Medien so groß wie nie zuvor. Seriosität und Professionalität wachsen stetig an, während Systemmedien immer verzweifelter an ihren Lügengebilden festhalten und an Glaubwürdigkeit verlieren. Aber: noch gelten die Gesetze und das NetzDG bleibt fester Bestandteil der Interneterfahrung. Heute helfen zusätzlich NGOs bei der mittlerweile suprastaatlichen Meinungskontrolle im Internet. Vor der kommenden Parlamentswahl im Sommer werden neue Gesetze auf EU-Ebene erlassen, welche die Macht über Meinungen im Netz undemokratischen Behörden übergeben.
Das Ende der Internet-Stasi
An eine restlose Beseitigung der Zensurgängelei ist auch nach aktivistischen Protesten, sagenhaft gescheiterten Lügenkampagnen (Migrationskrise, Coronahysterie) und einer wachsenden Gegenöffentlichkeit nicht zu denken. Die Heiko Maase kommen und gehen (im Nachgang versorgt mit halbstaatlichen Posten), die Gesetze bleiben und mit ihnen Strafexpeditionen (siehe Aktionstage gegen Hassrede) und das Deplatforming gefährlicher Andersdenkender (siehe Martin Sellner). Was aber weiter ansteigt ist der Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust. Die Verluste des Maßnahmenstaates sind mittlerweile groß und kaum wiederherzustellen.
Blamage für Maas
Übrigens: als Maas während der aktivistischen Intervention der Identitären Bewegung vor sein Ministerium trat, um einigen wenigen linken Gegendemonstranten in anbiedernder Weise Wasserflaschen zu überreichen, wurde er von ihnen brüsk abgewiesen.