Stephan Bothe (AfD) wollte es genau wissen: wie lauten die Vornamen der Verantwortlichen für die Silvesterausschreitungen 2023? Die niedersächsische Regierung prüfte das Ansinnen und verweigerte dann die Antwort. Zu offensichtlich wäre wohl der Unterschied zwischen Namen und Nationalität der Täter, wie der Staatsgerichtshof nun indirekt bestätigt.
Jahr für Jahr mehren sich die Fälle von gewaltsamen Ausschreitungen vor dem Hintergrund der Silvesterfeierlichkeiten. Immer öfter leiden auch Einsatzkräfte unter den enthemmten Randalierern, besonders in Städten wie Berlin und zumeist mit Beteiligung von Migranten. Doch auch in Niedersachsen kam es in der Nacht vom 31. Dezember 2023 auf den 1. Januar 2024 zu Ausschreitungen als 18 Einsatzkräfte verletzt und mehrere Straftaten verübt wurden. Darunter tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, schwerer Landfriedensbruch, Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. 53 Strafverfahren wurden eingeleitet.
Migrationshintergründe der Täter
16 der 35 ermittelten Tatverdächtigen waren dabei Ausländer oder hatten neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit. 19 Tatverdächtige besaßen zum Zeitpunkt einen deutschen Pass. Da bekannt ist, dass dieser quasi im Akkord verliehen wird und Ersetzungsmigranten nach dem Willen der volksfeindlichen Regierung immer weniger Anforderungen für den Erhalt eines Passes erfüllen müssen, wollte der Landtagsabgeordnete Stephan Bothe die Vornamen der „deutschen“ Tatverdächtigen wissen. Eine entsprechende Kleine Anfrage wurde dann allerdings von der Landesregierung mit den typischen Ausreden („schutzwürdige Interessen“) verweigert.
Rechtsweg ausgeschlossen?
Eine Klage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg wegen Verletzung des Auskunftsrechts zulasten des Landtagsabgeordneten wurde allerdings am Donnerstag abgewiesen. Zitat aus der Urteilsbegründung: „Das von dem Abgeordneten Bothe geltend gemachte abstrakte politische Ziel der Zuordnung möglicher Straftäter zu einem ,Milieu‘ als Grundlage für einen allgemeinen politischen Diskurs ist kein derartiges, besonders gewichtiges, die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen überwiegendes Informationsinteresse.“ Dass es sich doch um ein „gewichtiges Interesse“ handelt, machte Bothe in einer Antwort auf das Urteil klar: „Wir brauchen eine offene und ehrliche Debatte, was in Sachen Integration bei uns schiefläuft. Alle Fakten müssen auf den Tisch, und dazu gehört es auch, Tatverdächtige zumindest bei ihren Vornamen nennen zu können.“
Grüne Politikerin verplappert sich
Die erwartbaren Vorwürfe seitens der Umvolkungsparteien ließen nicht lange auf sich warten. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Anne Kura, bestätigte mit ihrem lächerlichen Empörungsausbruch auch gleich den Grund für die Frage nach den Vornamen: „Die AfD zielt mit ihrer Frage nach den Vornamen von Tatverdächtigen vor allem darauf ab, rassistische Vorurteile zu schüren.“ Tatsächlich ist die Kenntnis der Herkunft von Täter nicht „rassistisch“ motiviert, sondern ein wichtiger Marker bezüglich Kriminalität und ein Problemfeld, das mit Remigrationsmaßnahmen rasch angegangen werden kann.
Beweggründe sind klar
Auf Facebook äußerte Stephan Bothe sich ausführlich dazu: „In der Urteilsbegründung ist nämlich von einer ,zunehmenden gesellschaftlichen Polarisierung im Hinblick auf die Migrationsfrage seit der sogenannten Flüchtlingskrise und den Ereignissen der Kölner Silvesternacht zum Jahreswechsel 2015/2016’ die Rede. Damit dürfte klar sein, was zumindest mit die Beweggründe der migrationsbegeisterten Niedersächsischen Landesregierung für ihr vielsagendes Schweigen zu meinem Auskunftsersuchen sind.“