Kinderkriminalität in Bayern explodiert – AfD-Fraktion fordert Senkung der Strafmündigkeit

Zwischen 2014 und 2023 hat sich die Zahl tatverdächtiger bayerischer Schüler unter 14 Jahren beinahe verdoppelt – bei einem Ausländeranteil von 36 Prozent. Als Reaktion fordert die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag unter Federführung ihres rechtspolitischen Sprechers Rene Dierkes die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre und die konsequente Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18 Jahren.

Eine Anfrage von Rene Dierkes an die Bayerische Landesregierung ergab, dass im Bereich schwerer Gewaltkriminalität seit dem Jahr 2014 die Anzahl Tatverdächtiger bayerischer Schüler unter 14 Jahren von 237 auf 566 im Jahr 2023 anstiegen ist, sich mithin mehr als verdoppelt hat. Lag der Anteil ausländischer Tatverdächtiger unter 14 im Jahr 2014 noch bei etwa 15 Prozent, so betrug diese Zahl 2023 bereits rund 36 Prozent, wobei innerhalb dieser Gruppe Personen syrischer, rumänischer und irakischer Nationalität für gewöhnlich am stärksten vertreten sind.

Andere Zeit, andere Normen

Als Reaktion fordert die AfD-Fraktion die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre und die konsequente Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18 Jahren. Bislang können Jugendliche vor Erreichen des 14. Lebensjahres nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland strafrechtlich nicht belangt werden, weil sie als strafunmündig gelten. Zur Einführung des Reichsstrafgesetzbuches 1871 lag die Strafmündigkeit noch bei 12 Jahren, in der aktuell gültigen Fassung von 1953 wurde diese auf 14 Jahre angehoben. Die Norm stammt aus einer komplett anderen Zeit, in der manches undenkbar war, was heute – bedauerlicherweise – Alltagsrealität ist, unter anderem auch schwere Kriminalitätsdelikte von Heranwachsenden.

Rechtliche Härte statt Schmusekurs

Dierkes dazu: „Die Gründe für den sprunghaften Anstieg von strafunmündigen Delinquenten mögen vielfältig sein. Migration, Social Media, die allgemein feststellbare kulturelle Enthemmung, fehlendes Kommunikationsvermögen und vieles mehr. Wir als Gesetzgeber müssen uns aber mit den Konsequenzen beschäftigen, die zu ziehen sind.“ Dierkes weiter: „Unsere gegenwärtige Gesetzgebung stammt aus einer zwar wirtschaftlich schwierigen Zeit, aber aus einer sozial geschlossenen und funktionierenden Gesellschaft. Das ist nicht mehr so und dem muss Rechenschaft getragen werden, und zwar nicht nur mit dem Schmusekurs von Integrations- und Anger-Management-Seminaren, sondern eben auch mit harten und konsequenten Mitteln des Strafrechts.“

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