Sachsen: Problem der migrantischen Intensivtäter wird schlimmer

Fast 1.000 Straftaten, die durch migrantische Intensivtäter (MITAs) im ersten Quartal 2024 begangen wurden. Das ergab eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion Sachsen. Schon im vergangenen Jahr waren die Delikte von MITAs um 25 Prozent gestiegen. Flüchtige Täter werden mehr, abgeschoben wird fast gar nicht.

Im ersten Quartal des laufenden Jahres wurden 910 Straftaten in Sachsen durch ausländische Mehrfach- und Intensivtäter (MITA) begangen. Schon im vergangenen Jahr ist die Zahl der Delikte, die von MITAs begangen wurden, im Freistaat um 25 Prozent gewachsen. Die importierte Kriminalität bedroht tagtäglich die Sicherheit der deutschen Bevölkerung.

Viele Rohheitsdelikte

Die häufigsten durch MITAs begangenen Straftaten im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2024 waren mit 226 Fällen „Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze“. Am zweithäufigsten waren migrantische Intensivtäter für Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit verantwortlich (223 Fälle). „Sonstige Straftatbestände“ nach dem Strafgesetzbuch stehen mit 147 Delikten an dritter Stelle.

2023: MITAs für nahezu Hälfte aller Straftaten verantwortlich

Die Zahl der tatverdächtigen Ausländer im Freistaat Sachsen ist im vergangenen Jahr um 22,1 Prozent gewachsen. Auch die besonders gefährliche Gruppe der MITAs ist gewachsen. Im Jahr 2023 waren MITAs für nahezu die Hälfte aller Straftaten in Sachsen verantwortlich (7.457 von 16.454 Delikten insgesamt). Zudem ist jeder siebte migrantische Mehrfach- und Intensivtäter flüchtig.

Tatverdächtige mehrheitlich aus afroarabischem Raum

Die meisten der vom 1. Januar bis 31. März 2024 erfassten MITAs stammen aus Syrien (233 Tatverdächtige). An zweiter Stelle stehen Tunesier mit 182 MITAs. Am dritthäufigsten wurden Libyer als MITA eingestuft (144 Tatverdächtige). Mit 122 Tatverdächtigen erreichen Afghanen den vierten Platz.

Problematischer Rechtsstatus

Mit Stand 3. April 2024 sind 1.413 Asylanten in Sachsen als MITA erfasst. Als MITA eingestuft werden kann, wer den Status eines „Asylbewerbers“, eines „Schutz- und Asylberechtigen“, eines „Kontingentflüchtlings“, oder den Status „Duldung“ oder auch „unerlaubter Aufenthalt“ hat. Bedenklich daran ist: MITAs können sich trotz ihres Vermerks als Intensivtäter immer noch auf das Asylrecht berufen. Da MITAs eine kleine, aber sehr gefährliche Gruppe für die heimische Bevölkerung sind, wäre es angebracht darüber nachzudenken, an die Einstufung als MITA einen eigenen Rechtsstatus zu binden – damit sich diese schwerkriminellen Ausländer nicht auf das Asylrecht berufen können.

Gerade einmal 9 Abschiebungen

Zum 31. März 2024 sind im Freistaat Sachsen lediglich 268 MITAs inhaftiert. Insgesamt 231 MITAs sind mit demselben Stichtag zur Festnahme ausgeschrieben, aber befinden sich in Freiheit, was einen Anstieg von 11 Prozent zum letzten Jahr bedeutet. Die meisten Inhaftierten sind Tunesier (40), gefolgt von Syrern (39) und Migranten aus Libyen oder (wieder) Tunesien (34 an der Zahl). Vom 1. Januar bis 13. März wurden gerade einmal 9 (!) tatverdächtige MITAs abgeschoben.

Rechte Wende und Remigrationsmaßnahmen

Dass man gegen MITAs kaum juristische Handhabe hat und vor allem so wenig ausländische Intensivtäter abgeschoben werden, ist ein erhebliches Sicherheitsrisiko für jeden Deutschen. Die Systemparteien nehmen die große Gefahr für die heimische Bevölkerung willentlich in Kauf, um ihre wahnwitzige Multikulti-Politik durchzusetzen. Es braucht eine rechte Wende, um ausländische Mehrfach- und Intensivtäter in Zukunft sofort abschieben zu können. Gerade Schwerkriminelle dürfen kein Recht auf Asyl haben. Um die Ankunft weiterer krimineller Ausländer in Deutschland zu verhindern, braucht es eine Politik der Remigration.

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