5.509 Verdachtsfälle bei Sozialbetrug – „fahrendes Volk“ mit ukrainischen Pässen?

Ukrainer, die in der Bundesrepublik Schutz nach dem Asylgesetz begehren, haben sofortigen Anspruch auf Bürgergeld. Dieses großzügige Angebot lockt offenbar auch Betrüger an: zuletzt mehrten sich Hinweise auf Sozialbetrug durch „fahrendes Volk“, vor allem im Süden Deutschlands.

Die Behörden wurden stutzig, als die angeblichen Ukrainer keine oder kaum Ukrainischkenntnisse vorweisen konnten. In den meisten Fällen scheint es sich bei den Personen, die des Sozialbetrugs verdächtig sind, um Rumänen oder Ungarn zu handeln. Eine weitere Auffälligkeit ist, dass ihre Pässe zum größten Teil im westlichsten Regierungsbezirk der Ukraine ausgestellt wurden, nämlich in Transkarpatien. Wie der Merkur berichtet, werden diese Fälle nun vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geprüft. Dabei wurde bereits bei 208 Personen eine ungarische Staatsangehörigkeit festgestellt.

Schwerpunkt Süddeutschland

Allein in Bayern (2.846 Fälle) und Baden-Württemberg (1.980 Fälle) konzentrieren sich über 87 Prozent der Verdachtsfälle. In Thüringen sind es 697, in Niedersachsen 81 Fälle, in denen Personen, die eigentlich keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, sich dieses erschlichen haben sollen. Inhaber eines ungarischen oder rumänischen Passes können als Bürger eines EU-Staates nicht automatisch in das deutsche Bürgergeldsystem einsteigen. Es ist allerdings auch nicht ausgeschlossen, dass es sich bei den Antragsstellern gar nicht um ethnische Ungarn oder Rumänen, sondern um Angehörige des „fahrenden Volkes“ handelt.

Fast 400 Millionen Euro monatlich

Da auffällig viele Pässe der unter Verdacht stehenden Personen in der ukrainischen Grenzstadt Berehowe erteilt wurden, ließ der baden-württembergische Justizstaatssekretär (CDU) an die dortigen Behörden ausrichten, sie sollten „sorgfältig arbeiten und einen Missbrauch ausschließen“. Wirkungsvoller als dieser fromme Wunsch dürfte allerdings das Ende des bedingungslosen Anspruchs auf Bürgergeld für Ukrainer sein. Etwa 700.000 der in Deutschland befindlichen Ukrainer beziehen den Regelsatz von 563 Euro, was den deutschen Steuerzahler monatlich mindestens 394.100.000 Euro kostet.

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