200 Mio Euro: EUGH straft Ungarn für Grenzschutz ab

Der Europäische Gerichtshof erwirkte in den letzten Jahren immer wieder Asylerleichterungen, um noch größere Migrantenmassen anzulocken. Ungarn unter Viktor Orbáns Führung verweigerte sich standhaft dem Asylwahn des Gerichtshofs und wird nun durch ein EU-Gerichtsurteil mit happigen Sanktionen schikaniert.

Tägliche Messerstechereien in Asylunterkünften, Diebstähle und Gruppenvergewaltigungen: auf diese „Nebeneffekte“ der Migrantenflut hat Ungarn keine Lust. Bislang durften auch Asylforderer für ihr Verfahren nicht ins Land einreisen. Zudem wurden viele von ihnen von ungarischen Behörden auf Konsulate im Ausland verwiesen oder zurück nach Serbien gebracht. Damit zog das auf die eigene Sicherheit bedachte Ungarn den Ärger des europäischen Gerichtshofs auf sich: dieser brummte dem widerspenstigen Land kurzerhand satte 200 Millionen Euro Strafe auf, zu Tagessätzen von einer Millionen Euro. Die Begründung des Urteils: Ungarn habe im schweren Maße gegen „den Grundsatz der Solidarität“ verstoßen.

Gesetze für noch mehr Migration

Dass Ungarn mit seiner vernünftigen Migrationspolitik dem EuGH ein Dorn im Auge ist, ist keine Überraschung. Schließlich hat ebenjener Gerichtshof in den letzten Jahren die Rechtslage zugunsten illegaler Einwanderer geändert: dieses Jahr erst verabschiedete man ein Gesetz, wonach die BRD auch syrischen Kriegsverweigerern subsidiären Schutz gewähren muss; obendrauf erleichterte der EuGH staatenlosen Palästinensern sowie bereits abgelehnten Asylbewerbern noch den Anspruch auf weiteres Asyl. Das Asylrecht entgrenzte der EuGH völlig mit der fragwürdigen Entscheidung, häusliche oder sexuelle Gewalt an Frauen zu einem legitimen Fluchtgrund zu erklären. Damit könnten nun – dank dem EuGH – knapp 300 Millionen Frauen ihr Recht auf Asyl in Europa genießen. Ungarn hat sich gegen diesen Wahnsinn nun einmal zu oft gesperrt – und muss jetzt dafür blechen.

Treiber des Bevölkerungsaustausches

Mit seinen gerichtlichen Beschlüssen zugunsten des Asylturbos und der Abstrafung von Ländern, die dabei nicht mitziehen, enttarnt sich der EuGH als gigantischer Treiber der Ersetzungsmigration. Mit jedem Jahr höhlt er die Gesetzeslage und die Souveränität der Nationalstaaten aus. Statt Pullfaktoren zu begrenzen, sorgen die Urteile des Gerichtshofs für immer mehr Asylmöglichkeiten, um uns noch mehr zu überfremden. Polen und Ungarn wurden für ihren Widerstand gegen Souveränitätsverlust und Überfremdung bereits mit hohen Sanktionen geahndet: nun wird es Zeit, dass auch die restlichen Staaten gegen die Bevormundung des EuGH aufbegehren.

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