Staatenlose aus Gaza sollen künftig Anspruch auf Unterbringung und Versorgung in Europa haben. Das Urteil des obersten Gerichts der EU könnte Mitgliedsstaaten zur Aufnahme von noch mehr außereuropäischen Asylforderern zwingen. Soll Massenmigration rechtlich verankert werden?
Bisher konnten Personen, die sich im palästinensischen Gebiet, vor allem in Gaza, aufhielten auf die Unterstützung des eigens für Palästinenser eingerichteten Hilfswerks UNRWA zurückgreifen. Nach der neuerlichen Eskalation im Nahen Osten gibt es seitens des Europäischen Gerichtshofes Zweifel, ob dieser Schutz noch gewährleistet werden kann. Die universalistisch-globalistische Logik folgert nun, dass Angehörige des nahöstlichen Volkes unter Umständen auch einen Anspruch auf europäische Vollversorgung haben.
Sechs Jahre alter Fall
Auslöser für die Entscheidung des EuGH am Donnerstag war der Fall einer palästinensischen Mutter mit Kind, die 2018 über mehrere sichere Länder illegal nach Bulgarien einreiste und sich dort ihren Platz als anerkannter Flüchtling einklagen wollte. Sie war zuvor bereits bei UNRWA als Flüchtling registriert, aber behauptete, die Behörde könne keinen ausreichenden Schutz mehr gewähren. Bis jetzt konnten bei UNRWA registrierte Flüchtlinge keine Ansprüche innerhalb der EU auf einen Flüchtlingsstatus geltend machen. Die Lage im Nahen Osten veranlasste die Richter des EuGH allerdings zu einer Neubewertung im Sinne des universalistischen Gleichheitsgrundsatzes.
Nicht nur Palästinenser
Es dürfte sich hierbei um einen Präzedenzfall handeln, der einer weiteren Aushöhlung der Selbstbestimmung europäischer Völker und Staaten dient. Warum sollte ein nach europäischen Standards mangelhafter Flüchtlingsschutz nur in Gaza ein Grund für Asyl in der EU sein? Beinahe überall auf der Welt sind die Lebensstandards geringer als in Europa, was für die volksvergessenen Richter des supranationalen Gebildes EuGH ein Unrecht darstellt. Der Massen- und Armutsmigration wird so das Tor ein großes Stück weiter geöffnet.