Die grausame Tat ereignete sich bereits Ende Mai: ein sogenannter Schutzsuchender ermordete einen Wachmann in einer Asylunterkunft. Schrittweise treten neue Erkenntnisse an Tageslicht, die einmal mehr die Absurdität der aktuellen Politik und die Notwendigkeit von Remigration offenlegen.
Am Morgen des 30. Mai kommt es in der Flüchtlingsunterkunft in der Geschwister-Scholl-Straße zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen einem Bewohner und einem Wachmann mit syrischer Staatsangehörigkeit. Letzterer wird mit einem Messer niedergestochen und verstirbt später im Krankenhaus. Der Täter flieht daraufhin nach Berlin, wo er letztlich gefasst wird.
Täter hätte längst außer Landes sein müssen!
Neuen Informationen nach hätte die Tat verhindert werden können, wenn die Regierung willens wäre, geltendes Recht umzusetzen. Denn der Messermörder aus Potsdam hätte bereits seit drei Jahren abgeschoben werden müssen. 2019 stellte er einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Eine Klage gegen diesen Beschluss wurde ebenfalls abgelehnt. Seit dem 14. Mai 2021 hätte der Täter sich also nicht mehr auf deutschem Staatsgebiet aufhalten dürfen.
Genderwahn als Asylgrund
Das ganze Geschehen wird dadurch pointiert, dass der Messermigrant als Asylgrund angab, aufgrund seiner (trans-)sexuellen Identität verfolgt zu werden. Dem widersprach das zuständige Verwaltungsgericht Cottbus, weil in der Heimat des Migranten – der Republik Südafrika – solche eine Gefahr nicht zu befürchten sei. Zudem wurde der Ausländer auch in Südafrika weder Opfer von Übergriffen von Privatpersonen noch Opfer staatlicher Repression.
Multikulti bedroht Zusammenleben
Die Skurrilität des Asylantrags hat selbst die bundesdeutsche Justiz nicht überzeugen können. Einmal mehr wird das Recht auf Asyl von Wirtschaftsmigranten ausgenutzt. Dass diese sich dann trotzdem seit fünf Jahren in der Bundesrepublik aufhalten dürfen und kriminell werden und sogar vor Mord nicht zurückschrecken, das hat der tragische Fall vom Messermörder aus Mannheim eindeutig bewiesen.
Behörden boykottieren Rechtsprechung
Der bereits seit mehr als drei Jahren Ausreisepflichtige kann sich noch immer im Land aufhalten, weil die Ausländerbehörde ihm eine Duldung erteilte. Diese werden dann ausgesprochen, wenn eine Abschiebung nicht möglich sei. Andreas Carl, stellvertretender Sprecher im Brandenburger Innenministerium, bestätigt: „Die Person wurde nicht zur Rückführung an die zentrale Ausländerbehörde gemeldet.“
Remigration unumgänglich
Angesichts der immer wiederkehrenden „Einzelfälle“, dem Verlust der Sicherheit im öffentlichen Raum und einer Politik, die nicht willens ist, geltendes Recht umzusetzen, ist es umso wichtiger, eine eindeutige Positionierung für Remigration zu beziehen. Von den Systemparteien wird hierbei außer großen Ankündigungen nichts zu erwarten sein. Es ist umso wichtiger, dass sich patriotische Akteure in Partei und Vorfeld eindeutig zur Remigration bekennen.