Ab 1. April 2024 gilt in Bayern eine neue Allgemeine Geschäftsordnung (AGO) bezüglich des Genderns, in der Presse allgemein als bayernweites „Gender-Verbot“ betitelt. Rene Dierkes, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, hat bei der Staatsregierung des Freistaats nachgefragt, was konkret wem verboten werden und wie dies umgesetzt werden soll.
Was als bayerisches „Gender-Verbot“ durch die Medien geistert, ist in Wahrheit gar keines, sondern höchstens der schwache Versuch, den allergrößten Auswüchsen des Genderns entgegenzuwirken. Verboten sein sollen also künftig in Bayern nur die Gender-Sternchen, Doppelpunkte und Binnen-Is, die die Wörter unschön und auffällig zerstückeln. „Weiterhin gelten Pluralbildungen wie ‚Lehrer‘ und ‚Studenten‘ im Sinne eines generischen, also verallgemeinernden Maskulinums als verpönt, weil sie angeblich das weibliche Geschlecht ausgrenzen – was jahrzehntelang kaum jemand wahrgenommen hat“, sagt Rene Dierkes. Sie kommen auch künftig politisch korrekt in Form eines Partizipialadjektivs als „Lehrende“ und „Studierende“ daher. Was bei Schülern allerdings nicht geht, sie müssen getrennt als „Schülerinnen und Schüler“ angesprochen werden.
Sprache weiterhin „gendergerecht“
Die Staatsregierung setzt sich also nach wie vor für eine „gendergerechte“ Sprache ein – verboten sein sollen lediglich die erwähnten Auswüchse – und zwar nur den eigenen Beamten und Angestellten, wie sie in ihrer Antwort auf die Anfrage von Dierkes betont. Die rotgrünen Metropolen München, Nürnberg und Augsburg haben bereits Widerstand angekündigt, sie wollen die Verordnung in ihren Stadtverwaltungen nicht umsetzen. Für sie gilt das „Gender-Verbot“ ja auch nur als „Empfehlung“. „Das fällt dann zahlenmäßig kaum ins Gewicht, wenn sich schon die Kommunalverwaltungen nicht dran halten. Das sogenannte ‚Gender-Verbot‘ wird also in Bayern quasi nicht bemerkbar sein“, kommentiert Dierkes.
Gender-Verbot als zahnloser Tiger
Der Landtagsabgeordnete hat genauer nachgefragt, wie Verstöße wenigstens in bayerischen Behörden, Schulen und Universitäten geahndet, d. h. wie die neuen Regelungen denn eigentlich durchgesetzt werden sollen: Dies käme auf den „konkreten Einzelfall“ an, war die Antwort des Staatsministeriums des Innern: „Eine pauschale Betrachtungsweise ist dem Disziplinarrecht ebenso wie den daneben zur Verfügung stehenden niederschwelligen dienstlichen Maßnahmen fremd.“ Ob überhaupt eine „Schwelle überschritten“ sei, käme auf „die Häufigkeit, das Ausmaß und den jeweiligen Kontext an“. „Dies ist demnach weit, sehr weit auslegbar“, erläutert Dierkes und fügt hinzu: „Im Grunde ist das vermeintliche ‚Gender-Verbot‘ ein zahnloser Tiger und kann daher als Freibrief aufgefasst werden, munter so weiter zu gendern mit Gender-Sternchen, Doppelpunkten, Binnen-Is und allem Drum und Dran. ‚Macht’s weider so, s’passiert eich goar nix‘, würde der Bayer dazu sagen – ‚niederschwellig‘ geht alles.“