Zum wiederholten Male hat das isländische Parlament einer Reform seines Einwanderungs- und Asylrechts zugestimmt. Kürzerer Aufenthalt für Migranten und eine Asylobergrenze wurden festgelegt. Kritik kommt von supranationalen Organisationen wie den UN.
Letzten Freitag wurde das neue Migrationsgesetz im Althing, dem isländische Parlament, mit 42 von 63 Stimmen abgesegnet. Die von Justizministerin Hafsteinsdóttir vorgeschlagene Reform umfasst vier wesentliche Änderungen des bisherigen Asylrechts. Strengere Regeln für Familiennachzug, die erlaubte Aufenthaltsdauer wird verkürzt, Änderungen beim Berufungsausschuss für Einwanderung und bei der Bearbeitung von Berufungsanträgen. Ziel war es zudem, die Gesetzeslage denen der anderen nordischen Länder anzupassen.
Island Kampf gegen Masseneinwanderung
Wie alle westeuropäischen Staaten hat Island mit den Folgen des Willkommensputsches von 2015 und der Massenmigration in den folgenden Jahren bis heute zu kämpfen. Bereits im März 2023 führte das isländische Parlament eine volksfreundlichere Migrationspolitik ein. Vor etwa drei Monaten kam es im Parlamentsgebäude zu einem Eklat, als Migranten eindrangen, über Geländer kletterten und die Abgeordneten beschimpften. Auslöser dafür war eine Debatte über strengere Einwanderungsgesetze, die den Ersetzungsmigranten offensichtlich zuwider war. Der krude Brachial-Protest hatte dann anscheinend gegenteiligen Effekt: die Reform wurde nun verabschiedet und sieht einige Verbesserungen für das isländische Volk vor.
Maximal 4.000 Asylforderer pro Jahr
Unter anderem wurde festgelegt, dass es eine Obergrenze von 4.000 Asylforderungen gibt, die nicht überschritten werden darf. In einem Papier des UN-Flüchtlingswerkes wird diese Regelung als unvereinbar mit der Genfer Flüchtlingskonvention kritisiert, doch es ist klar, dass supranationale Regelungen die Souveränität und Unversehrtheit des eigenen Volkes nicht gefährden dürfen. Genau dies passiert jedoch in Island, wie auch in anderen europäischen Ländern permanent. Universalistische Vorschriften, die Messermigranten Aufenthaltsrecht zugestehen, sind angesichts der ungebremsten Massenmigration nicht zeitgemäß.
Eingeschränkter Familiennachzug
Ein weiterer wichtiger Punkt ist eine verpflichtende Wartedauer für den Familiennachzug. So müssen sogenannten „subsidiär Schutzberechtigte“ zwei Jahre warten, bis sie einen Antrag dafür stellen können. Generell sollen Personen, die lediglich „subsidiär schutzberechtigt“ sind, nicht dieselbe Aufenthaltsdauer gewährt bekommen wie formal anerkannte Flüchtlinge und sie regelmäßig erneuern müssen. Beide Maßnahmen können den Familiennachzug und damit unerwünschte Kettenmigration eindämmen. Island bewegt sich langsam, aber sicher auf einen guten Weg zur Remigration zu.