Tortengate: Kampagne gegen Matthias Helferich wird immer bizarrer

Die Kampagne des Landesvorstandes der AfD NRW gegen Matthias Helferich wird immer bizarrer: nach der haarsträubenden Aufregung rund um einen Duftbaum mit Trash-TV-Ikone Karin Ritter folgt nun die Anführung einer „hübschen Torte“ mit AfD-Logo als Beweismittel.

Nach dem „Duftbaumgate“ ist die Posse rund um das angestrengte Parteiausschlussverfahren gegen Matthias Helferich um eine Episode reicher. Diesmal muss nicht Karin Ritters Konterfei, sondern eine Torte mit AfD-Logo, die am Buffet einer Nicht-AfD-Veranstaltung auslag, als „Beweismittel“ für die Säuberungsfantasien des Landesvorstandes herhalten.

Russlanddeutsches Treffen

Worum geht es? Nach dem erfolgreichen Einzug des Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich in den Landesvorstand der AfD NRW, strengte man prompt ein Parteiausschlussverfahren gegen den unliebsamen Kritiker an und entzog ihm kurzerhand sämtliche Mitgliedsrechte. Damit geht auch eine Sperre für Parteiveranstaltungen einher. Nun hat Matthias Helferich gemeinsam mit Parteikollegen an einer Veranstaltung eines russlanddeutschen Netzwerkes teilgenommen. Dieses gilt zwar als parteinah, jedoch eben nicht als parteiintern, da es vor rund zwei Wochen aus machttaktischen Gründen vom NRW-Landesvorstand aberkannt wurde.

„Babuschkas Kuchen“ als Beweismittel

Dieser deutet Helferichs Teilnahme an der Veranstaltung nun als „schweren Ordnungsverstoß“, der dem Parteiausschlussverfahren beigefügt wird. Besonders bizarr: als Beweismittel für eine parteiinterne Veranstaltung führt Kay Gottschalk als Verfasser des Schreibens unter anderem eine „hübsche Torte“ an, die ein AfD-Logo trägt. Er beschwört damit eine neue vermeintliche Affäre um Helferich – nach dem Duftbaumgate folgt nun das Tortengate. Nichts ist dem Nordrhein-westfälischen AfD-Landesvorstand grotesk genug, um es im parteiinternen Lagerkampf zu missbrauchen. Auch nicht, wenn dadurch die eigene Glaubwürdigkeit in Mitgliedschaft und Öffentlichkeit weiter leidet.

Helferich selbst hat inzwischen Einspruch gegen das Ausschlussverfahren eingelegt und den entsprechenden Schriftsatz ins Netz gestellt. An dieser Stelle überlassen wir das Urteil darüber, welche Seite mit mehr Inhalt und Substanz argumentiert, dem Leser.

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