Afghanen abschieben legal – Österreichs Verfassungsgericht fällt Richtungsentscheidung

Der österreichische Verfassungsgerichtshof, die höchste juristische Instanz des Landes hat ein richtungsweisendes Urteil beschlossen: ein afghanischer Asylbewerber darf in seine Heimat abgeschoben werden – zum ersten Mal seit der Machtübernahme der Taliban. Udo Landbauer (FPÖ) bleibt jedoch skeptisch: „Ein gutes Signal, aber mehr nicht“.

Der Afghanistankrieg ist zuende, doch dient er der Asyllobby weiterhin als Grund dafür, jeden Afghanen, der es nach Europa schafft, für unabschiebbar zu erklären. Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und schließlich die Staatsbürgerschaft sind dann nur eine Frage der Zeit. Nun ist Krieg an sich kein Asylgrund, es braucht eine individuelle Verfolgung des Asylsuchers. Die Logik der Asyllobby ist etwa die folgende: da der Westen ganze zwanzig Jahre lang gegen die Taliban Krieg geführt hat, müssen die Taliban wohl besonders böse sein. Deshalb dürfe nach Afghanistan nicht abgeschoben werden. Dieser Auffassung hatte sich noch 2021 auch der österreichische Verfassungsgerichtshof angeschlossen. Abschiebungen nach Afghanistan waren damit juristisch unmöglich.

Verfassungsgerichtshof berücksichtigt die tatsächliche Lage

Demgegenüber berücksichtigt der heutige Gerichtshof die tatsächliche Lage in Afghanistan. Die Taliban mögen keine Verfechter des westlichen Demokratie sein, aber ihr Sieg hat den Afghanistankrieg beendet und die Sicherheitslage im Land hat sich ohne Krieg erwartungsgemäß drastisch verbessert. Von menschenunwürdigen Lagern oder Massenerschießungen hören wir auch nichts. Sollte es berechtigte Asylsuchende aus dem Afghanistankrieg gegeben haben, dann steht ihrer Rückführung nichts mehr im Wege, als der Unwillen europäischer Regierungen, mit den Taliban zu verhandeln.

Nur die Eitelkeit verhindert ein Rückführungsabkommen

Aus Trotz über die Niederlage im Afghanistankrieg weigern sich viele westliche Regierungen bis heute, mit den Taliban zu reden, die nun einmal jetzt die tatsächliche Regierung von Afghanistan stellen. Das hat allerhand diplomatische Possen zur Folge: so vertritt die 2021 gestürzte, ehemals vom Westen eingesetzte Regierung, weiterhin Afghanistan bei den Vereinten Nationen. Ein Antrag auf Anerkennung der realen Verhältnisse wurde auf nicht absehbare Zeit verschoben. Auch in der Asylpolitik treibt diese Trotzhaltung ähnliche Blüten. So verhandelt zur Zeit die deutsche Bundesregierung nicht mit Afghanistan, sondern mit Usbekistan über die Rücknahme afghanischer Flüchtlinge. Nur um den Anschein diplomatischer Beziehungen zu den neuen Herren in Kabul zu vermeiden.

FPÖ: „Ein gutes Signal, aber mehr nicht“

In Österreich sind nun zumindest die juristischen Hürden beseitigt. Doch für die tatsächliche Abschiebepraxis sieht der LH-Stellvertreter Landesparteiobmann Udo Landbauer schwarz: „In der gängigen Praxis stellen dann rechtskräftig negativ beschiedene Migranten einen Folgeantrag oder wie im Fall des 35-Jährigen Afghanen aus Horn sogar einen zweiten Folgeantrag mit anderen Asylgründen. Und der neue Antrag durchläuft dann erst wieder alle Instanzen“.

Vorrang des nationalen Rechts

Neben den endlosen Verfahren sieht der FPÖ-Mann vor allem den Vorrang des europäischen Rechtes vor dem Recht der Nationalstaaten als eines der wichtigsten Abschiebehindernisse. „Solange das europäische Recht über unser Verfassungsrecht gestellt wird, wird sich gar nichts ändern“, meint Landbauer. Einen Standpunkt, den Herbert Kickl bereits im März klargestellt hat. Grundsätzlich gilt: die juristischen Rückführungsblockaden zu räumen ist wichtig, aber ohne den politischen Willen zur Remigration wird sich nichts ändern.

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