Ein Marokkaner soll in Chemnitz rechtmäßig abgeschoben werden. Vertreter der Asyl-Lobby setzen daraufhin alle Hebel in Gang, um die Abschiebung zu sabotieren – doch scheitern damit an den entschlossenen Beamten. Ein viel zu seltener, aber Mut machender Fall von erfolgreicher Remigration.
Ein Fall, welcher die Asyl-Lobby toben lässt: ein Marokkaner, der sich seit Jahren ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhält, sollte am Donnerstag endlich abgeschoben werden. Doch wie so oft erwirkte eine findige Rechtsanwältin kurz davor am Verwaltungsgericht Chemnitz eine Verzögerung: man wolle die Abschiebung so lange aussetzen, bis der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis genehmigt würde.
Behörden bleiben stabil
Fast hätte der Sabotageplan gefruchtet: als der Migrant von der Polizei zum Flughafen gebracht wurde, wollte die Polizei aufgrund des VG-Beschlusses erst auf weitere Informationen der Ausländerbehörde warten. Doch die Beamten fielen auf die linke Verzögerungstaktik nicht hinein: Rechtsamt und Landesdirektion teilten der verzweifelten Rechtsanwältin kurzerhand mit, dass man den Beschluss des VG Chemnitz für fehlerhaft halte. Die Sachbearbeiterin des Amtes machte darüber hinaus klar, dass der Marokkaner ohnehin keine Aussicht auf einen Aufenthaltstitel erhielte: sie fühle sich daher nicht an die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes gebunden – die Abschiebung könne demnach vollzogen werden.
Linke Anwältin scheitert
So konnte die Polizei geltendes Recht am Ende doch noch umsetzen und den Migranten abschieben – auch wenn die Anwältin, die laut eigener Aussage als Anwältin „eigentlich nicht zu emotionalen Ausbrüchen“ neige, alle Windmühlen in Bewegung gesetzt hatte. Das Chemnitzer Verwaltungsgericht erwirkte zuletzt zwar noch eine notwendige Rückführung des Marokkaner nach Deutschland, aber deren tatsächliche Umsetzung steht aktuell noch in den Sternen.
Widerstand gegen emotionale Asyllobby-Anwälte
Unabhängig davon ist der Fall ein seltener Erfolg gegen die millionenschwere Asyl-Lobby: die Behörden ließen sich nicht von fadenscheinigen Gerichtsbeschlüssen migrationshungriger Anwälte auf der Nase herumtanzen. Doch solche Fälle dürfen keine Ausnahme bleiben, sondern müssen zur Regel werden – allen gefühlsduseligen Anwältinnen zum Trotz.