In letzter Minute wollten Asyllobby und Verwaltungsgericht die Abschiebung eines Marokkaners aus Chemnitz stoppen – doch scheiterten an mutigen Beamten. Nun hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden: die Abschiebung war rechtmäßig.
Linke und Migranten tobten: trotz ihrer altbewährten Verzögerungstaktik wurde vergangene Woche ein Marokkaner, der sich seit Jahren ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhält, abgeschoben. Die zuständigen Beamten widersetzten sich einem fragwürdigen Urteil des Chemnitzer Verwaltungsgerichtes und setzten die Remigration durch.
Abschiebung war rechtmäßig
Völlig rechtmäßig, wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) nun entschieden hat. Dieses verwarf nicht nur die Aussetzung der Abschiebung sondern urteilte auch, dass die Stadt Chemnitz den Marokkaner nicht zurückholen muss. Die Begründung: der Mann ist als abgelehnter Asylbewerber ausreisepflichtig, woran seine Ehe mit einer deutschen Staatsbürgerin nichts ändert.
Sieg gegen Asyllobby
Der Fall dürfte damit endgültig als ein Sieg gegen die millionenschwere Asyl-Lobby gewertet werden, die angesichts der Abschiebung einen Sturm der Entrüstung lostreten wollten.