Ein fatales Urteil hat jüngst der französische Asylgerichtshof getroffen: 20 Millionen afghanische Frauen und Mädchen wurden aufgrund der Taliban-Herrschaft kollektiv zu potenziellen Flüchtlingen erklärt. Das Urteil basiert auf einem Gutachten des Europäischen Gerichtshof.
Am 11. Juli erklärte der französische Asylgerichtshof (CNDA), dass Frauen und Mädchen in Afghanistan pauschal als Flüchtlinge einzustufen und damit in Frankreich schutzberechtigt seien. Im Wortlaut heißt das: „Der Nationale Asylgerichtshof (CNDA) urteilt, dass alle afghanischen Frauen, die sich weigern, die von den Taliban gegen sie verhängten Maßnahmen zu erdulden, aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der afghanischen Frauen und Mädchen den Flüchtlingsstatus erhalten können.“ Der CNDA stützt sich dabei auf eine Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der im Vorjahr der rechtmäßigen Taliban-Regierung eine „institutionelle Diskriminierung“ von Frauen vorgeworfen hat.
Gerichtshof übernimmt EuGH-Gutachten
Diese Interpretation der Lebensumstände in Afghanistan wurde kurzerhand zur „Verfolgung“ erklärt: „Der Gerichtshof urteilte, dass aus diesem Komplex von rechtlichen und sozialen Normen hervorgeht, dass afghanische Frauen und Mädchen insgesamt von der afghanischen Gesellschaft anders wahrgenommen werden und als Teil einer sozialen Gruppe betrachtet werden müssen, die als Flüchtlinge geschützt werden können. Er stellte außerdem fest, dass diese schwerwiegenden diskriminierenden Maßnahmen Verfolgungshandlungen im Sinne von Artikel1 Abschnitt A der Genfer Flüchtlingskonvention darstellen.“ Während in der Schweiz das Bundesverwaltungsgericht anders entschied, hat der Gerichtshof in Frankreich das Gutachten des EuGH damit in geltendes, nationales Recht gegossen.
Fatale demografische Folgen
Das hat fatale demografische Folgen: potenziell sind damit 20 Millionen afghanische Frauen und Mädchen in Frankreich schutzberechtigt. Beachtet man den Familiennachzug, stehen die Türen Frankreichs mit einem Schlag 40 Millionen Afghanen offen. Denn, wie das OFPRA in seinem letzten Tätigkeitsbericht betont: „ Afghanische Staatsangehörige, die in Frankreich Schutz erhalten haben, haben im Übrigen das Recht, im Rahmen des Verfahrens zur Familienzusammenführung von ihrer Kernfamilie wieder eingeholt zu werden, wenn ihre Familie vor ihrer Ankunft in Frankreich bestand“. Bereits im vergangenen Jahr war Afghanistan mit 19.211 Anträgen das Hauptherkunftsland von Asylanten. Frauen haben 2023 jedoch nur 21 Prozent der Antragsteller ausgemacht. Bei den unbegleiteten, minderjährigen Asylanten beträgt der Anteil von Afghanen 61 Prozent.