EILMELDUNG: Shlomo Finkelstein für ein Jahr in Haft!

Der rechte Streamer und Influencer Aron Pielka, besser bekannt unter seinem Künstlernamen Shlomo Finkelstein, ist verschwunden. Nach Tagen der Spekulation nun die Gewissheit: Shlomo sitzt wegen Volksverhetzung für ein Jahr in Haft! Bei der angeblichen „Verurteilung in Abwesenheit“ handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen Strafbefehl.

Den Kollegen bei Apollo News müssen wir die Ehre zugestehen, dass sie nach Tagen der Spekulation und einer viral gewordenen Falschmeldung eines aufmerksamkeitssüchtigen Twitternutzers, Shlomo sitze in U-Haft, erstes Licht ins Dunkel gebracht haben: Shlomo Finkelstein sitzt laut einer Anfrage von Apollo News an die Kölner Staatsanwaltschaft in Strafhaft. Er ist also bereits verurteilt und sitzt eine Haftstrafe ab. Genauer, es handle sich um die Vollstreckung einer Strafe aus dem Jahr 2020.

Bewährungsstrafe doch vollstreckt

Verurteilt worden sei Shlomo wegen „Volksverhetzung, Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften“. Die Strafe sei zunächst zur Bewährung ausgesetzt gewesen, die Bewährung im Februar 2022 aber zurückgenommen worden.

Aufklärung: Nicht in Abwesenheit verurteilt …

Vieles weitere bleibt im Unklaren, so vor allem der Verlauf des Verfahrens selbst, von dem die breitere Öffentlichkeit erst jetzt erfuhr. Im Stream äußerte sich sein Partner Kasper, dass Shlomo in Abwesenheit verurteilt worden sei. Shlomo habe es irgendwie versäumt, sich rechtzeitig zu verteidigen, habe dann von seiner eigenen Verurteilung durch Belltower News erfahren und sei dann eines Morgens von der Polizei überraschend zum Strafantritt abgeholt worden. Diese Aussage des emotional sichtlich mitgenommenen Kaspers führte zu einiger Verwirrung, weil man in Deutschland nicht in Abwesenheit verurteilt werden kann.

… sondern höchstwahrscheinlich ein Strafbefehl

Die vom Heimatkurier angefragten Anwälte Dubravko Mandic und Gerhardt Vierfuß kamen beide unabhängig voneinander zu dem Schluss, dass es sich bei dieser „Verurteilung in Abwesenheit“ nur um einen Strafbefehl handeln kann, bei dem die Einspruchsfrist verstrichen ist. Auf diese Weise kann man in Deutschland tatsächlich zu einer Haftstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt werden, und wenn man nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhebt, kommt das einem rechtskräftigen Urteil gleich. Dasselbe ist auch möglich, wenn man zu einer Hauptverhandlung nicht erscheint. Dann kann diese in Abwesenheit in einen Strafbefehl umgewandelt werden. Prinzipiell sei es möglich auch nach Verstreichen der Frist eine sogenannten „Einsetzung in den vorigen Stand“ zu beantragen, etwa wenn man im Urlaub war. Ob das in diesem politische aufgeladenen Fall möglich sein wird, über dessen genauen Verfahrensverlauf bis jetzt wenig bekannt ist, wird abzuwarten sein.

Bitte keine falschen Informationen verbreiten. Das ist kein Scherz.

Bei den Vorwürfen gegen Shlomo handelt es sich laut seiner Partner Kasper und Schattenmacher um despektierliche Darstellungen des Korans und der muslimischen Kaaba sowie die Einspielung eines Liedes namens „Rucka Rucka Ali“. Alles Weitere wird man abwarten müssen. Vieles, vor allem die Frage, warum Shlomo jetzt auf einmal im Jahr 2024 seine Haft antreten muss, bleibt im Unklaren. Wir können hier nur dringend dazu aufrufen, keine Gerüchte oder gar bewusst falsche Informationen zu verbreiten. Einige betrachten das als witzig, aber das ist kein Scherz. Es ist sowohl für rechtliche als auch politische Schritte zu seiner Freilassung gefährlich.

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