Nach neuesten Umfragen kommen AfD und Bündnis Sarah Wagenknecht bundesweit auf über ein Drittel der Stimmen. Damit hätten sie bei Verfassungsänderungen oder Verfassungrichterwahlen eine Sperrminorität.
Demokratie ist oft genug die Diktatur von 51 %. Das müssen alle erfahren, die mit den Verhältnissen unzufrieden sind und etwas ändern wollen. Solange die Altparteien irgendwie eine Koalition zusammenkleistern können, die über die Fünfzigprozentmarke kommt, ändert sich gar nichts, und die Stimmen haben vom Standpunkt der praktischen Politik nicht mehr erreicht, als die Zahl der Futtertröge an Mandaten und Mitarbeiterstellen für die Altparteien zu verringern. Das ist nicht nichts. Doch am Kurs des Landes ändert sich nichts. Im Gegenteil: Masseneinwanderung, Energiewende und andere Wahnsinnsprogramme werden noch schneller durchgepeitscht, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Je stärker echte Opposition in den Parlamenten wird, desto stärker, nicht schwächer, werden Repression und Zensur.
Sperrminorität: Verfassungsänderung und Verfassungsgericht
Nach den jüngsten Umfragen haben die Alternative für Deutschland und das Bündnis Sarah Wagenknecht erstmals eine Sperrminorität von zwei Dritteln auf Bundesebene in Aussicht. Was würde das bedeuten? Bei den meisten Abstimmungen im Bundestag genügt die einfache Mehrheit. In zwei relevanten Fällen ist aber eine Zweidrittelmehrheit notwendig: die Verfassungsänderung und die Wahl der Verfassungsrichter. Änderungen des Grundgesetzes erfordern in Deutschland eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und separat davon noch einmal eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat.
Möglicher Ernstfall: Schuldenbremse
Sehen wir einmal von der Möglichkeit ab, eine Regierung würde versuchen, die Verfassung zu ändern, um noch schärfere Repressionen zu ermöglichen. Dann gibt es einen Fall, in dem eine Regierung nach der nächsten Wahl sich gezwungen sehen könnte, das Grundgesetz zu ändern: die Schuldenbremse. Wenn ohne Aufhebung der Schuldenbremse kein Haushalt mehr zustande kommen kann, dann könnten die Altparteien auf AfD oder BSW angewiesen sein. In diesem Fall könnten sie zu Konzessionen gezwungen werden, wenn die Außenseiter ihr Blatt richtig spielen.
Sicherer Streitfall: Verfassungsrichter
Ansonsten käme eine Bundesregierung wohl ohne Grundgesetzänderungen aus, schlimmstenfalls eben mit kreativer Grundgesetzauslegung. Selbst für den Haushalt ist das ja nicht mehr auszuschließen. In einer Sache werden die Altparteien aber nicht an der Sperrminorität vorbeikommen: Regelmäßig, nach Ablauf ihrer zwölfjährigen Amtszeit, scheiden Verfassungsrichter aus dem Bundesverfassungsgericht aus. Die eine Hälfte der Posten wird vom Bundestag, die andere vom Bundesrat neu besetzt, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Dass Verfassungsrichterstellen nach Parteiproporz vergeben werden, ist das offenste Geheimnis der BRD. Wenn das Altparteienkartell aber nicht mehr die erforderlichen Stimmen aufbringt, dann kann das eine mittelschwere Staatskrise auslösen, weil man dann mit mindestens einem der beiden Außenseiter zusammenarbeiten muss.
Testfall für Sarah Wagenknecht
Die Sperrminorität werden AfD und BSW aller Voraussicht nach nur zusammen erreichen. Sollte das passieren, dann wird es auch zum Prüfstein für den Anspruch des BSW, wirklich eine Alternative von links zu sein. Dann wird man sehen, welchen Preis Wagenknecht dem Altparteienkartell tatsächlich abverlangen wird.