Zwei Brüder wurden vor einem Stuttgarter Gericht wegen Dokumentenfälschung verurteilt. Sie hatten die für Einbürgerungen in Deutschland notwendigen Sprachtests in industriellem Ausmaß gefälscht.
Im Stuttgarter Prozess gegen zwei Brüder aus dem Kosovo, die gewerblich Sprachtests und andere zur Einbürgerung notwendige Dokumente gefälscht haben, ist nun das Urteil gesprochen: viereinhalb Jahre für einen der beiden, vier Jahre und acht Monate für den anderen. Ein weiterer Bruder befindet sich noch in Untersuchungshaft. Ebenso laufen Ermittlungen gegen eine Verantwortliche einer Sprachschule aus Ellwangen, über welche die gefälschten Zertifikate übergeben worden sein sollen.
355 Fälschungen nachgewiesen
Vor dem Prozess gingen die Ermittlungen von über 500 gefälschten Zertifikaten aus, mit denen ein Gesamterlös von 880.000 Euro erzielt worden sein soll. Davon konnten vor Gericht 355 Fälle nachgewiesen werden, mit einem Erlös von 313.940 Euro. 884 Euro hätte damit das einzelne Dokument im Schnitt gekostet. Für einen lebenslangen Versorgungsanspruch aus der deutschen Sozialkasse eine erstklassige Investition.
Sprachtests verbindlich für die Einbürgerung
Eine der wenigen Verschärfungen des Einbürgerungsrechts, die in den vergangenen Jahrzehnten verabschiedet wurde, war die Einführung eines verbindlichen Sprachtests im Jahr 2008. Fälle wie die des deutschen Staatsbürgers Islam El-M., der 2023 in Berlin eine 14-Jährige vergewaltigte und bei seinem Prozess einen Dolmetscher aus dem Arabischen brauchte, sollte es damit eigentlich nicht geben. Doch immer wieder kommt es zu Betrugsfällen.
Können Staatsbürgerschaften wenigstens bei Betrug wieder aberkannt werden?
Die Ampelregierung nutzt die Einbürgerung in Deutschland inzwischen ganz offensiv dazu, sich neue Wählerschichten heranzuziehen, um ihre einbrechende Popularität unter deutschen Staatsbürgern auszugleichen. Einmal eingebürgert, ist es rechtlich nahezu unmöglich, einen Migranten wieder loszuwerden. Ausbürgerungen sieht das deutsche Recht nur in Extremfällen vor, und die Behauptung, eine Partei oder Organisation wolle die Gleichheit aller Staatsbürger unabhängig von Herkunft, Integration oder Vorstrafenregister angreifen, ist das schärfste Schwert des Verfassungsschutzes. Durch Betrug erlangte deutsche Pässe könnten prinzipiell eine Ausnahme darstellen. „Rechtlich wäre beides unter bestimmten Voraussetzungen möglich“, erklärte ein Sprecher des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf die Anfrage, ob Staatsbürgerschaften und Aufenthaltstitel, die durch gefälschte Dokumente erlangt wurden, wieder kassiert werden können. Die Zuständigkeit liege jedoch bei den Ausländerbehörden der einzelnen Bundesländer.