Die ungarische Regierung hat die Zahlungen und Leistungen an Zigeuner aus der Ukraine eingestellt. Das ist das Ergebnis eines Regierungsdekrets von Viktor Orban.
Staatliche Gelder und Unterbringung in Unterkünften auf Staatskosten erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine in Ungarn nur noch, wenn sie direkt aus den Kriegsgebieten kommen. Kriegsgebiete werden definiert als „die von militärischen Handlungen direkt betroffenen Verwaltungseinheiten der Ukraine“. Dies verfügte Viktor Orban in einem am 21.08.2024 in Kraft getretenen Regierungsdekret.
Überprüfbar, nachvollziehbar
Damit hat die ungarische Regierung ein Kriterium geschaffen, das ebenso einfach überprüfbar wie moralisch begründet ist: Anspruch auf Hilfe haben diejenigen, die tatsächlich vor den Kampfhandlungen fliehen müssen. Dazu muss niemand nachweisen, dass sein eigenes Haus zerschossen wurde; es genügt der Wohnsitz in einer der Oblasts, durch welche die Front verläuft. Wo diese Front verläuft, das kann jeder auf den einschlägigen Karten im Internet nachsehen. Und in diesem Krieg war der Frontverlauf auch seit zweieinhalb Jahren so statisch, dass sehr eindeutig ist, wer Anspruch auf Hilfe hat und wer nicht. Selten findet man in der Asylpolitik so eine klare Situation wie hier.
Westukrainische „Flüchtlinge“ verlieren Unterkunft
Eine Folge dieses Dekrets ist, dass nun etwa 3.000 angebliche Flüchtlinge aus der Oblast Transkarpatien ihre staatlich finanzierte Unterkunft verloren haben. Transkarpatien ist die am weitesten westlich liegende Oblast der Ukraine, und bei den Asylsuchenden handelt es sich hauptsächlich um ungarischsprachige Zigeuner. NGOs und westliche Medien beklagen deshalb Diskriminierung.
PISA-Test: durchgefallen
Ein besonderes Sahnehäubchen lieferte dabei Keno Verseck für die Deutsche Welle: „Gergely Gulyás, der Kanzleichef des ungarischen Premiers Viktor Orban, sagte am Donnerstag (22.08.2024) auf einer Pressekonferenz, es sei ‚inakzeptabel, dass Missbrauch damit betrieben‘ werde, wenn der Staat monatlich viel Geld für arbeitsfähige Personen ausgebe. Worin der angebliche Missbrauch bestehen soll, erläuterte Gulyás nicht.“ Im zweitletzten Satz hat der Kanzleichef erklärt, worin der Missbrauch besteht. Dieses Textverständnis ist wohl nur damit zu erklären, dass die Generation, die durch den PISA-Test gefallen ist, inzwischen in den Redaktionsstuben sitzt.
Selbstverantwortung gilt als unzumutbar
Die Beschwerden über die neue Maßnahme drehen sich auch fast alle darum, dass es den Asylanten nicht zumutbar sei, sich nach bis zu zweieinhalb Jahren in Ungarn um irgendetwas selbst zu kümmern. Dass auch Ungarn in Ungarn sich selbst irgendwo eine Wohnung besorgen müssen, scheint außerhalb des Horizonts von Asyl-NGOs zu liegen. Im Weltbild dieser Leute hat Ungarn die Verpflichtung, jeden, der über die Grenze kommt, zeitlich unbegrenzt vollzuversorgen, weil er sonst notleidend wird, wenn er sich nicht selbst um seine eigenen Angelegenheiten kümmert. Eine dieser NGOs, das ungarische Helsinki-Komitee, hat nun Klage gegen die Räumungen eingereicht. Bisher ohne Erfolg, selbst auf EU-Ebene.