Mit Argumenten des Verfassungsschutzes: JA-Hessen distanziert sich

Nachdem ihr ein Stand auf einem Delegiertenparteitag der AfD-Hessen verweigert wurde, distanziert sich die Führung der Jungen Alternative Hessen von eigenen Mitgliedern und der Identitären Bewegung. Nun hat sie auf diesen Zwist reagiert und ein Rundschreiben an Mitglieder und Förderer verschickt.

Dass der Jugendorganisation ein eigener Stand auf einem Delegiertentreffen verweigert wurde, klingt nach der klassischen untersten Schublade parteiinternen Gezänks. Aber es sind gerade diese untergriffigen Methoden, mit denen die zweifelhaftesten Personen in der AfD seit zehn Jahren versuchen, sich ihrer „Parteifreunde“ zu entledigen und dafür auch gerne Vorfeldakteure zur Markierung und innerparteilichen Anklage nutzen.

Landesvorstand zeigt die Daumenschrauben

Wenn der Jungen Alternative Hessen ein Stand verweigert wird, dann zeigt der Landesvorstand der Mutterpartei damit die Daumenschrauben. Was passiert, wenn die Daumenschrauben angezogen werden, musste die Junge Alternative Nordrhein-Westfalen herausfinden, als der Landesvorstand der eigenen Jugendorganisation die Gelder strich, weil sie dem Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich zu nahe steht, der sich mit einigen Mitgliedern des NRW-Vorstandes in Streit befindet.

Mutterpartei will Einfluss auf Jugendorganisation gewinnen

Wie dem Heimatkurier aus mehreren glaubwürdigen Quellen innerhalb von AfD und JA mitgeteilt wurde, versuchen in einer Reihe von Verbänden die Landesvorstände entweder, die Junge Alternative mit ihnen genehmem Personal zu besetzen, oder, wo das fehlschlägt, die Junge Alternative kaltzustellen.

Der Grund dieses Schreibens

Als Grund für die Verweigerung des Standes wurde der JA Hessen offenbar die „Teilnahme einiger Mitglieder an einer Demonstration in Wien, die von der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) geprägt wurde“, genannt. Warum ist das ein Problem? Der Vorstand der JA Hessen erklärt dazu: „Die IBÖ ist eine Schwesterorganisation der Identitären Bewegung Deutschland (IBD), welche auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht.“

Die Unvereinbarkeitsliste ist keine Projekthygiene

Mitglieder der JA Hessen sollten demnach keine Veranstaltung besuchen, die von einer Organisation geprägt wird, die auf der Unvereinbarkeitsliste steht. Im letzten Streit um die Unvereinbarkeitsliste erklärten die Befürworter dieses Relikts der Lucke-Ära, dass es dabei doch nur um das Verbot einer Doppelmitgliedschaft gehe, bei der Parteimitglieder der AfD gleichzeitig Teil aktivistischer Organisationen seien. Jetzt reicht also der Besuch einiger Mitglieder auf einer Veranstaltung, die von der Identitären Bewegung geprägt wird, damit die Mutterpartei ihrer eigenen Jugendorganisation die Repräsentation auf einer Versammlung verweigert.

Der Landesvorstand der Jungen Alternative klärt darüber auf, wie die Unvereinbarkeitsliste tatsächlich zu verstehen ist: „Wir haben uns verpflichtet, keine Nähe zu politischen oder religiösen Gruppierungen zu pflegen, die auf der Unvereinbarkeitsliste stehen. Diese Verpflichtung sollten wir ernst nehmen und uns entsprechend verhalten.“

Die Unvereinbarkeitsliste wurde beim Verfassungsschutz abgeschrieben

Unter dem vermutlichen Druck des AfD-Vorstandes Hessen sah sich der Vorstand der Jungen Alternative Hessen nun genötigt, eine weltanschauliche Grundsatzerklärung abzugeben. Die Alternative für Deutschland vertrete einen „patriotischen Volksbegriff“ anstelle des „ethnischen Volksbegriffes“ der Identitären Bewegung, welcher „biologistisch“ sei. Deshalb stehe die IBD mit gutem Grund auf der Unvereinbarkeitsliste.

Die Identitäre Bewegung steht jedoch nicht wegen des ethnischen Volksbegriffes auf der Unvereinbarkeitsliste, sondern weil die Unvereinbarkeitsliste der AfD vor nunmehr zehn Jahren dadurch erstellt wurde, dass man aus dem Verfassungsschutzbericht abschrieb und die dortigen Prämissen kritiklos anerkannt hatte. Inzwischen hat die AfD jedoch selbst erkannt, dass der Verfassungsschutz vor allem als Herrschaftsinstrument zur Bekämpfung der politischen Opposition eingesetzt wird.

Der ethnische Volksbegriff ist Teil des Grundgesetzes

Das Thema „ethnischer Volksbegriff“ kam erst später auf, als der Verfassungsschutz den Vorwurf der angeblichen Verfassungswidrigkeit nutzte, um Identitäre Bewegung, AfD, Junge Alternative und andere rechte Organisationen als verfassungsfeindlich zu diffamieren, die die nationale und kulturelle Identität nicht nur auf den Besitz des Passes reduzieren. Dass dieser ethnische Volksbegriff in der Präambel des Grundgesetzes verankert ist, welche die Existenz eines deutschen Volkes vor der Verfassungsgebung voraussetzt, welches sich dieses Grundgesetz gibt, sowie in Art. 116 (1) des Grundgesetzes, der Flüchtlingen deutscher Volkszugehörigkeit ein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit garantiert, interessierte den Verfassungsschutz dabei nicht.

Dementsprechend sollten Angehörige und vor allem Vorstände von Organisationen, die sich selbst patriotisch nennen, diesen Vorwurf gar nicht ernst nehmen. Er ist zu offensichtlich ein politisches Manöver, und die JA selbst wird mit nahezu identischen Vorwürfen von Haldenwang und Co. belegt.

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