70.000 Franken für friedlichen Protest!

Die Junge Tat ist eine Aktivistenorganisation aus der Schweiz. Jetzt soll sie wegen friedlicher Protestaktionen 70.000 Franken Strafe zahlen. Wir haben mit Tobias Lingg, einem ihrer führenden Aktivisten, gesprochen.

Heimatkurier: Dann fangen wir mal mit euch an. Wer ist die Junge Tat, seit wann gibt es euch, und was macht ihr?

Tobias Lingg: Wir sind eine Aktivistengruppe aus der Schweiz, die sich seit rund vier Jahren gegen den Bevölkerungsaustausch, die Islamisierung und die Gender-Ideologie einsetzt.

Heimatkurier: Die Schweiz gilt ja vielen Konservativen in Deutschland als Paradies. Jetzt seid ihr zur höchsten Geldstrafe verurteilt worden, die je eine patriotische Aktivistengruppe zahlen sollte, 70.000 Franken, das sind 74.000 Euro. Wie kam es dazu, und was wird euch eigentlich vorgeworfen?

Tobias Lingg: Der Schein trügt, in der Schweiz herrscht in den politischen Institutionen ein links-bürgerlicher Sumpf, der sich beispielsweise durch die massive Repression gegen Dissidenten äußert. Dies, obwohl viele Schweizer eher patriotisch eingestellt sind. Man könnte die Schweiz mit dem Bundesland Bayern vergleichen. Bei den Strafen muss man noch differenzieren, nicht die gesamten knapp 70.000 Franken sind direkt zu bezahlen, falls man die Urteile akzeptieren würde. Ein Teil davon ist auf Bewährung ausgesetzt und müsste nur im Wiederholungsfall bezahlt werden. Da aber gegen einige Aktivisten noch weitere Verfahren anhängig sind, ist die Gefahr groß, dass die Bewährung aufgelöst werden könnte. Zudem sind noch zwei Verfahren offen, die wohl nicht mit einem Strafbefehl verurteilt werden können, da das Strafmaß zu hoch ist und es zu einer Gerichtsverhandlung kommen muss.

Uns werden Straftaten im Zusammenhang mit den Aktionen gegen den „Pridegottesdienst“ in Zürich, die Dragqueenvorlesung für Kinder im Tanzhaus Zürich, die „Kriminelle ausschaffen“-Aktion auf dem Dach des Basel SBB und die „Vision Remigration“-Auftaktsaktion in Winterthur vorgeworfen. Namentlich wären dies Hausfriedensbruch, geringfügige Sachbeschädigung, Rassendiskriminierung, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit sowie Vergehen gegen das BG über explosionsgefährliche Stoffe und das Aufnehmen fremder, nicht öffentlicher Gespräche.

Besonders lächerlich ist der Vorwurf der Rassendiskriminierung. Unseren Aktivisten wird vorgeworfen, mittels eines Kreuzes mit der Aufschrift „NOPRIDEMONTH“ in der Kirche Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert und zu Hass gegen ebendiese aufgerufen zu haben. Auch die Banner „Familie statt Genderideologie“ und „Es gibt nur zwei Geschlechter“ nimmt die Staatsanwaltschaft Zürich zum Anlass, unsere Aktivisten wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass zu verurteilen.

Auch dass wir die „Glaubens- und Kultusfreiheit“ gestört hätten, indem wir das erwähnte Kreuz in der Kirche abgestellt haben, während in einer katholischen Kirche ein Gottesdienst für Homosexuelle stattfinden soll, ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.

Heimatkurier: Das ist ja eine ziemliche Liste, die die Staatsanwaltschaft da zustande gebracht hat. Wie sind denn diese Aktionen verlaufen? Gab es da wenigstens irgendeine Unregelmäßigkeit, die man euch vorwerfen kann, oder geht es wirklich nur um die Aufschriften auf den Bannern? Wenn man euch „Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit“ vorwirft, dann müsstet ihr ja irgendwie einen Gottesdienst gesprengt haben oder so etwas.

Tobias Lingg: Wie immer sind unsere Aktionen friedlich verlaufen. Die Aktion gegen den Pridegottesdienst haben wir sogar abgebrochen, da einige Teilnehmer höchst aggressiv unsere Aktivisten angegangen sind.

Die Vergehen gegen das BG über explosionsgefährliche Stoffe kommen von den verwendeten Rauchtöpfen.

Heimatkurier: Wie werdet ihr jetzt weiter dagegen vorgehen?

Tobias Lingg: Natürlich werden wir die Urteile allesamt anfechten. Besonders die „Meinungsdelikte“ können so nicht stehen gelassen werden, da sie sonst als Präzedenzfall herangezogen werden könnten, um die Meinungsfreiheit von allen noch weiter einzuschränken.

Wir werden auf unseren Kanälen weiter informieren, wie der Stand der Dinge ist.

Heimatkurier: Wie sieht Repression in der Schweiz jenseits der Gerichtsurteile aus? In Deutschland ist es ja eher üblich, dass Dissidenten von der Polizei geweckt werden, um unter dem Vorwand der Beweissicherung sämtliche elektronischen Geräte zu konfiszieren. Hatten eure Aktivisten auch solche Besuche?

Tobias Lingg: Im Zusammenhang mit diesen Aktionen kam es zu einer Hausdurchsuchung, die aber schon weiter zurückliegt. Auch in der Schweiz werden Hausdurchsuchungen schnell veranlasst, auch nach dem Geheiß der BRD-Behörden, wie im Fall der Peuthenhausen-Aktion von R21. Dort hat die Schweizer Polizei drei Hausdurchsuchungen im Namen der Staatsanwaltschaft Ingolstadt durchgeführt.

Bei den Aktionen wurde jedoch diverses Kameramaterial, Handys etc. konfisziert.

Heimatkurier: Das kostet ja alles Geld. Die Geräte müssen ersetzt werden und Anwälte arbeiten auch nicht umsonst. Wo kann man euch denn unterstützen?

Tobias Lingg: Klar, wir rechnen mit hohen Kosten für das Verfahren. Am besten kann man uns unter www.jungetat.ch/unterstuetzen spenden oder, falls es unter den Lesern einige Anwälte gibt, die uns helfen können, bitten wir sie, sich über das Kontaktformular zu melden.

Heimatkurier: Dann danke ich für das Gespräch.

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