Im Bundestag sind sie nicht ganz dicht. Deshalb konnte das Freilich-Magazin in eine Zoom-Konferenz hineinhören, auf der ein mögliches AfD-Verbot besprochen wurde.
Eigentlich sollte alles geheim ablaufen, doch jemand hatte den Link irgendwohin gepostet, wo er nichts zu suchen hatte. So konnten investigative Journalisten des Freilich-Magazins mithören, als rund 30 SPD- und Grünen-Politiker über die möglichen Wege zu einem AfD-Verbot diskutierten.
Nicht jeder Verbotsbefürworter hält Wanderwitz für klug
Konkret ging es um die aktuellen Versuche, ein Verbotsverfahren noch vor der nächsten Bundestagswahl in die Wege zu leiten. Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz, der sein Direktmandat an einen AfD-Mitbewerber verloren hat, sammelt dafür seit Monaten Unterschriften. Doch bei weitem nicht alle halten das Vorgehen von Wanderwitz für klug. Die Konferenz, in die Freilich Einblick hatte, war eine Versammlung derjenigen, die zwar auch ein Verbot der AfD anstreben, aber wenig von den Holzhammermethoden des Abgeordneten Wanderwitz halten, dessen Vorgehen vor allem dadurch bestimmt wird, dass er bei der nächsten Wahl nicht mehr antreten wird.
Renate Künast ist skeptisch
Diese Gruppe von Abgeordneten, vor allem aus SPD und Grünen, hat sich jetzt um Renate Künast geschart. Während Wanderwitz nicht an sich halten kann, geht aus den Gesprächen dieser Abgeordneten vor allem die Angst vor einem Scheitern des Verfahrens hervor. Da die AfD nach ihrem internen Eingeständnis ein „sauberes Programm“ habe, also eines, auf das sich kein Verbotsverfahren gründen lasse, müsste man die Verfassungsfeindlichkeit irgendwie mittels geheimdienstlicher Mittel belegen.
Nicht besonders verbotsfroh
Von allen Institutionen, die ein Parteiverbotsverfahren beantragen können – Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat – ist jedoch der Bundestag hier mit Abstand am schlechtesten gerüstet. Er hat, anders als die Bundesregierung und die Landesregierungen, welche den Bundesrat bestimmen, keine Verfassungsschutzämter unter sich. Deshalb wurde auf der Konferenz darüber nachgedacht, das Parlamentarische Kontrollgremium, das die Nachrichtendienste überwacht und dem gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Bundestages keine AfD-Abgeordneten angehören, zusammen mit einem anderen Gremium über die Einleitung eines Verbotsverfahrens entscheiden zu lassen. Insgesamt scheint die Stimmung bei der Konferenz jedoch nicht besonders zuversichtlich gewesen zu sein, was die Aussichten eines Verbotsverfahrens anbelangt.