Ein Rückschlag: Ein italienisches Gericht lehnt den bereits realisierten Unterbringungsplan für Asylsuchende auf albanischem Staatsgebiet ab – und dies ungeachtet der Zustimmung des albanischen Ministerpräsidenten Edi Rama.
Das von der italienischen Premierministerin Giorgia Meloni initiierte und teilweise umgesetzte Vorhaben, Asylsuchende temporär in Albanien in sogenannten „Rückkehrzentren“ unterzubringen, wurde von einem römischen Gericht erneut abgelehnt. Als Konsequenz wurden sieben Migranten nur wenige Tage nach ihrer Ankunft in Albanien wieder nach Italien rückgeführt.
Rückkehrzentren zur Verifizierung von Asylgesuchen
Gemäß Abkommen zwischen Giorgia Meloni und dem albanischen Premierminister Edi Rama verpflichtet sich Albanien, monatlich 3.000 Asylsuchende in sogenannten „Return Hubs“, also Rückkehrzentren, aufzunehmen, um anschließend die benötigten Kriterien für ein etwaiges Asylgesuch zu prüfen. Die Idee dahinter ist präventiver Natur: Bei einer temporären Unterbringung außerhalb der Zielländer könne verhindert werden, dass unbewilligte Aufenthaltsgenehmigungen erschlichen werden, die nach langjährigem Aufenthalt permanent werden.
Italienisches Gericht beordert Migranten zurück
Obgleich Edi Rama grünes Licht zur Errichtung der Rückkehrzentren gab, entschied nun ein römisches Gericht, dass die erst kürzlich aus dem Mittelmeer geretteten Migranten, die aus Ägypten und Bangladesch stammen, nach Italien rückgeführt werden. Diese Entscheidung fiel entgegen dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach welchem sowohl Ägypten als auch Bangladesch als sicher gelistet werden.
Das Gericht als Instanz linker Hegemonie
Es ist offensichtlich, dass das Gericht in diesem Fall gegen geltende Verträge verstößt. Das Gericht tritt als politischer Akteur im Dienste linker Hegemonie auf. Die sieben Migranten, die zur neutralen Verifizierung ihres Asylstatus vorübergehend in Albanien hätten verbleiben können, werden nun trotz sicherer Herkunftsländer unrechtmäßig in Italien auf Kosten der lokalen Bevölkerung leben.