Thüringen: Erfolgreiche AfD-Klage auf Einsicht in Verfassungschutz

Auch in der virtuellen Welt wird der Verfassungsschutz immer übergriffiger. So ermitteln dutzende V-Leute unter Zuhilfenahme von Fake-Accounts in den sozialen Medien, um vermeintlich „rechtsextreme“ Gruppen zu überwachen.

Bereits 2022 berichtete die linksliberale Süddeutsche Zeitung über Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, die auf diversen sozialen Medien verdeckt ermitteln. Um zu diesem undurchsichtigen Vorgehen nähere Informationen zu erhalten, stellte die AfD in Thüringen eine parlamentarische Anfrage, auf welche die damalige Thüringer Landesregierung sich jedoch weigerte zu antworten. Daraufhin zog die AfD unter Leitung ihres parlamentarischen Geschäftsführers Torben Braga vor Gericht und erhielt nun, knapp zwei Jahre später, Recht. Das Gericht entschied einstimmig, dass den klagenden Abgeordneten das Recht eingeräumt werden muss, Informationen über die Arbeit des Verfassungsschutzes zu erhalten, insofern dadurch keine Ermittler gefährdet werden.

Tiefere Einblicke werden verhindert

Dass die AfD ihre ersten Einblicke in die Arbeit des Verfassungsschutzes über den rechtlichen Weg einklagen muss, ist in Thüringen kaum verwunderlich. Die Altparteien versuchen, gerade dies seit Jahren zu verhindern. So existiert im Thüringer Landtag eine Parlamentarische Kontrollkommission, die eigentlich aus Mitgliedern der Regierung sowie der Opposition bestehen und die Arbeit des Verfassungsschutzes überwachen soll. Doch bereits in der vergangenen Legislaturperiode gelang es nicht, eine wie gewöhnlich aus fünf Mitgliedern bestehende Kommission zu bilden. Lediglich vier Vertreter von SPD, CDU und FDP konnten gewählt werden, während Kandidaten der Linken, Grünen und der AfD stets an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit scheiterten.

Kontrollkommission eine Farce

Erst kurz vor den Thüringer Landtagswahlen konnte sich die Kontrollkommission schließlich doch konstituieren, da Juristen des Landtags entschieden, dass sie auch mit vier statt der üblichen fünf Mitgliedern arbeitsfähig sei. Bei den Wahlen konnte die AfD mit über einem Drittel der Sitze ins Parlament einziehen, was bedeutet, dass Berufungen in die Kontrollkommission nicht mehr ohne AfD-Stimmen möglich sind. Statt jedoch unmittelbar nach den Wahlen eine neue Kontrollkommission zu wählen, bleibt die der vergangenen Legislaturperiode weiterhin im Amt. Besonders perfide an diesem Vorgehen ist, dass keines der Mitglieder der Kommission einen Wiedereinzug in den Landtag geschafft hat. Das heißt, dass die Parlamentarische Kontrollkommission zur Überwachung des Verfassungsschutzes vollständig aus Nicht-Parlamentariern besteht.

Abschaffung des Verfassungsschutzes

Anhand dieses Beispiels wird offensichtlich, welche Folgen die Aufrechterhaltung der Brandmauer der Altparteien hat. Statt der AfD die ihr eigentlich zustehenden Einblicke in die Arbeit des Verfassungsschutzes zu gewähren, riskieren die Altparteien lieber, dass wichtige parlamentarische Kommissionen nicht handlungsfähig sind. Langfristig wird dies vermutlich darauf hinauslaufen, dass die Arbeit des Verfassungsschutzes von der Überwachung durch das Parlament entkoppelt wird, wodurch die bereits deutlich gewordenen undemokratischen Tendenzen innerhalb des Bundesamtes keinerlei Kontrolle mehr unterliegen. In Thüringen kommt hinzu, dass man es 2015 für richtig hielt, ausgerechnet den politisch irrlichternden Linksaktivisten Stephan Kramer zum Präsidenten des Verfassungsschutzes zu ernennen. Aus diesen Gründen und durch das unverhältnismäßige Vorgehen gegen oppositionelle Kräfte ist die Abschaffung des Verfassungsschutzes in seiner jetzigen Form auf Dauer unabdingbar.

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