Wegen Anfängerfehler: Habeck kassiert erneut Abmahnung

Robert Habeck fuhr sich jüngst den Ruf als Anzeigenhauptmeister ein. Nun unterlief dem Finanzminister selbst ein dummer Patzer im Internet, der ihn nun auch eine Menge kosten könnte – eine fast schon ironische Retourkutsche angesichts des vergangenen „Schwachkopf“-Eklats.

Habecks teurer YouTube-Patzer
Für den Kanzlerkandidaten Robert Habeck (Grüne) lief es in letzter Zeit eher mau: erst die Wahlpleiten seiner Partei, dann der Rücktritt des gesamten Vorstandes im Sommer, und obendrauf machen ihm auch noch unliebsame Kritiker im Internet das Leben nicht gerade leicht. Nun passierte beim Hochladen eines seiner „Küchentischgespräch“-Videos auch noch ein Fauxpas, der ein Bußgeld zur Folge haben kann. Auf seinem Kanal „Habeck1“ gab er im Klappentext eines Videos kein Impressum an (z. B. „Die Grünen im Bundestag“), sondern nur die Parole „Mit Euch, für Euch.“ Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Impressumspflicht, ein Gesetz, das laut Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel „selbst 15-jährige Influencer zu berücksichtigen in der Lage sind.“ Dies sei ein Patzer, der jemandem, der Bundeskanzler werden möchte, nicht passieren solle. Und ein solcher Patzer kann teuer werden: Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro steht im Raum.

Interessanterweise wurde Habeck hier nicht einmal zum ersten Mal abgemahnt: Kürzlich bekam er juristische Probleme, weil er illegalerweise für eine Anzeigekanzlei für Politiker warb – entgegen seiner Neutralitätspflicht. So hat sich nun ironischerweise das Blatt gewendet, war es bislang doch Habeck selbst, der unbescholtene Bürger wegen buchstäblichen Lappalien wie „Politikerbeleidigung“ zur Anzeige brachte.

Anzeigen ad absurdum
Habecks steigender Unbeliebtheit tritt er nämlich nicht etwa mit Eingeständnissen entgegen, sondern mit dem massenhaften Hinausschleudern von Anzeigen. Allein im laufenden Jahr 2024 ermittelte die Berliner Justiz in 586 Verfahren (!) wegen vermeintlicher Beleidigung oder Ähnlichem. Sein verzweifeltes Umsichschlagen erreichte kürzlich ein abstruses Ausmaß: Ein Rentner postete im Netz ein Bild von Habeck mit der Bildunterschrift „Schwachkopf professional“, angelehnt an das Design einer bekannten Haarpflegemarke. Jene Bagatelle hatte nicht nur die übliche Habeck-Anzeige wegen Beleidigung zur Folge: Der 64-jährige Mann aus Unterfranken erhielt sogar eine polizeiliche Hausdurchsuchung.

Das Schicksal schlägt zurück
Dass Habeck nun auch einmal wegen einer vollkommenen Harmlosigkeit die Härte des Gesetzes zu spüren bekommt, ist nur ironisch – und hoffentlich für ihn lehrreich. Schließlich passierte ihm so ein „dummer Fehler“ zum wiederholten Male. Statt tausend Anzeigen gegen Facebook-Wutboomer und Twitter-Trolle zu stellen, sollte er sich um den letzten Rest seiner verbliebenen Professionalität kümmern. Nicht, dass er wegen einer solchen Lappalie erneut auf den Deckel kriegt.

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