Das Correctiv-Magazin klagte, nachdem die AfD-Politikerin Beatrix von Storch die Falschbehauptungen zum Potsdamer Treffen als „dreckige Correctiv-Lügen“ bezeichnet hatte. Nun muss das linke Magazin eine weitere derbe Niederlage einstecken.
Vor zwei Monaten wurde dem Netzwerk Campact gerichtlich untersagt, das Correctiv-Narrativ zum vermeintlichen „Geheimtreffen“ in Potsdam zu verbreiten, da dieses eine offensichtliche Falschinformation sei. Nun erleidet das linksliberale Milieu einen erneuten gerichtlichen Misserfolg. Ausgerechnet das Correctiv-Magazin, der Initiator der Potsdam-Lüge, klagte gegen die AfD-Politikerin Beatrix von Storch, weil sie es zutreffenderweise gewagt hatte, von der „dreckigen Correctiv-Lüge“ zu sprechen. Doch das Landgericht Berlin wies das Anliegen nach einer mündlichen Verhandlung ab.
Manipulativer Journalismus
In einem Gespräch mit der Jungen Freiheit äußerte sich von Storch zu ihrem Erfolg vor Gericht mit deutlichen Worten: „Es ist empörend, dass Correctiv es wagt, mich wegen eines einzelnen Begriffs aus einer Wahlkampfrede juristisch anzugreifen. Doch die Kosten scheinen für Correctiv kein Problem zu sein – schließlich werden sie durch Steuergelder finanziert.“ Nach Angaben der Abgeordneten entsandte das Portal gleich zwei Anwälte zur Verhandlung.
Wie kam es jedoch zu der Entscheidung des Gerichts? Von Storchs Anwalt Christian Wirth erläuterte dies auf X: „Correctiv bewegt sich auf das Feld des politischen Meinungskampfes und agiert damit nicht wie ein klassisches journalistisches Medium. Genau das hat das Gericht erkannt. Wer sich in diesen Diskurs begibt, muss auch robustere Äußerungen aushalten. Das fällt unter den Schutz der Meinungsfreiheit.“