Versuchen wir das so auszudrücken, dass wir keinen Prozess riskieren: Marla-Svenja Liebich, deren Geburtsname nicht genannt werden darf, die aber als bekannte rechtspopulistische Straßenaktivistin gilt, mahnt ab.
Das Selbstbestimmungsgesetz wirkt – auf unterhaltsame Weise
Die wegen Volksverhetzung angeklagte und erstinstanzlich zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilte Aktivistin Marla-Svenja Liebich hat entweder herausgefunden, dass sie jetzt eine Frau ist, oder war schon immer eine Frau. Genau wissen wird man das nicht. Bitte, bitte nicht klagen!
NIUS abgemahnt
Nun befindet sie sich auf einem juristischen Kreuzzug, um ihre Identität vor dem Schandmaul der Zweifler und Spötter zu schützen – zum Beispiel gegen NIUS. Wie Julian Reichelt auf X sagt:
„Marla-Svenja Liebich geht nur juristisch gegen NIUS vor, damit wir ihn nicht mehr als Mann bezeichnen. Danke, Lisa Paus. Great fucking job!“
Beim Heimatkurier distanzieren wir uns selbstverständlich von dieser falschen Verwendung des geschlechtsspezifischen Pronomens. Ob dieser Tweet für eine weitere Anzeige ausreicht, müssen Marla-Svenjas Anwält*innen entscheiden.
Verstoß gegen das Offenbarungsverbot?
Während wir von Reichelt leider nicht erfahren, welche Summe Liebich fordert oder worin genau das „juristische Vorgehen“ besteht, ist die ehemalige Familienministerin Kristina Schröder auskunftsfreudiger.
Doch gerade ihre Auskunftsfreudigkeit wurde ihr zum Verhängnis. Sie erhielt eine Unterlassungserklärung samt einer Abmahnung über 15.000 Euro, weil sie nach Auffassung von Liebich und deren Anwält*innen gegen das Offenbarungsverbot verstoßen habe. Das Offenbarungsverbot des Selbstbestimmungsgesetzes untersagt es, nach einer Änderung des Geschlechtseintrags die vorherige Geschlechtsidentität sowie den vorherigen offiziellen Namen zu erforschen oder preiszugeben.
Eine menschliche Handgranate
In der Vergangenheit geriet Marla-Svenja Liebich auch von rechter Seite des Öfteren in die Kritik. Vielen erschienen ihre Aktionsformen zu vulgär und nach ihrer Verurteilung hielten sich Solidaritätsaufrufe in Grenzen. Wir beim Heimatkurier wollen gewiss niemandem raten, sich neben eine menschliche Handgranate zu stellen – gleich welchem Geschlecht sich unsere Leser*innen oder die menschliche Handgranate zugehörig fühlen.
Bei Einhaltung der notwendigen Sicherheitsdistanz kann jedoch niemand den Unterhaltungswert dieses Feuerwerks bestreiten.