Die Internationale Juristenkommission der Vereinten Nationen hat unter dem Deckmantel der Menschenrechte eine Reihe von Vorschlägen für neue Rechtsgrundsätze erarbeitet – darunter die Legalisierung pädophiler Praktiken, solange das Kind „zustimmt“. Ein bedenklicher Vorstoß, der der bereits stattfindenden Enttabuisierung von Pädophilie weiteren Vorschub leistet.
Ein von den Vereinten Nationen unterstützter Bericht internationaler Rechtsexperten öffnet der Normalisierung von Pädophilie Tür und Tor. Die sogenannten „Prinzipien des 8. März“, die am Internationalen Frauentag veröffentlicht wurden, legen einen vermeintlich menschenrechtsbasierten Ansatz für Gesetze fest, die im Zusammenhang mit Sexualität, Drogenkonsum, HIV und Prostitution stehen:
„Sexuelle Handlungen mit Personen unter dem jeweils vorgeschriebenen Mindestalter für die Zustimmung zum Sex können de facto einvernehmlich sein“, behauptet die in Genf ansässige Internationale Juristenkommission (IJC) in ihrem Bericht, der unter anderem von den Vereinten Nationen gefördert und von Amnesty International unterstützt wird.
Unter dem Deckmantel der Menschenrechte
Die Entkriminalisierung von Sex zwischen Erwachsenen und Minderjährigen fordert der Bericht zwar nicht – er besagt jedoch, dass Kinder sowohl die Fähigkeit als auch das Recht haben, sexuelle Entscheidungen zu treffen. „Der Trend geht weltweit in Richtung Überkriminalisierung“, erklärt hierzu Ian Seiderman, rechtlicher und politischer Direktor des IJC. „Wir müssen anerkennen, dass diese Gesetze nicht nur die Menschenrechte verletzen, sondern auch die Grundsätze des Strafrechts.“
„Sexuelle Selbstbestimmung“
Zudem erlegt der Bericht Minderjährigen die Verantwortung auf, ihre eigenen sexuellen Entscheidungen zu treffen. Eine genaue Altersgrenze zur Festlegung, wie jung ein Kind denn sein darf, bevor es „nicht einverstanden“ sein kann, definieren die internationalen Rechtsexperten nicht. „Im Einklang mit ihren sich entwickelnden Fähigkeiten und ihrer fortschreitenden Autonomie sollten Personen unter 18 Jahren an Entscheidungen, die sie betreffen, unter gebührender Berücksichtigung ihres Alters, ihrer Reife und ihres besten Interesses und mit besonderem Augenmerk auf Nichtdiskriminierungsgarantien beteiligt werden“, verklausuliert der Bericht das schockierende Ansinnen.
Wehret den Anfängen!
Wenn die Empfehlungen des Berichts umgesetzt würden, bedeutet dies im Wesentlichen eine Legalisierung pädophiler Taten, solange das betroffene Kind „zustimmt“. Damit wäre eine rechtliche Grundlage für das geschaffen, was sich kulturell bereits in alarmierender Weise vor unser aller Augen vollzieht: die schleichende Enttabuisierung von Pädophilie beispielsweise auf Theaterbühnen, Frühsexualisierung und Kindesverwirrung durch „Draq Queen Shows“ und ein Schützen der Täter in den linksliberalen Kreisen der Kulturschickeria wie im Fall Teichtmeister.
Umso wichtiger ist es für die politische Rechte, auch zur Wahrung des Kindeswohls ein sichtbares patriotisches Gegengewicht zu diesen fragwürdigen Entwicklungen zu bilden und auf die Straße zu bringen.
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