Der Eritreische Medienbund reicht Strafanzeige gegen den gesamten Vorstand der Schweizer Volkspartei wegen angeblicher „Diskriminierung“ sowie dem „Aufruf zu Hass“ ein. Grund: Das Dokumentieren und Aufzeigen von Ausländerkriminalität. Es zeigt sich erneut, dass Meinungsgesetze der Kriminalisierung und Einschüchterung oppositioneller Personen dienen.
Die aktuelle Wahlkampfkampagne der SVP sorgt immer wieder für Aufruhr in den Sozialen Medien. Die SVP kritisiert die „Neue Normalität“, also die grassierende Ausländerkriminalität, die zunehmend die Schweiz einholt. Ob Vergewaltigung, Diebstahl oder sonstige Gewalt – die SVP benennt die überproportional vertretenen Tätergruppen: Ausländer.
Eritreer geniessen unfreiwillige Aufmerksamkeit
Unter der ausländischen Täterschaft gibt es dabei eine sehr auffällige Gruppe, nämlich die der Eritreer. Messerfachmänner und Vergewaltiger aus Eritrea fallen besonders oft in den Kriminalstatistiken auf. Somit werden sie auch in der SVP-Kampagne gesondert erwähnt. Diese ungewollte Aufmerksamkeit stört nun den Eritreischen Medienbund. Dieser reichte Anzeige gegen die SVP ein. Die Kampagne rufe zu „Hass gegen Minderheiten“ auf und hätte als Ziel, die „Minderheiten als kriminell und gefährlich“ darzustellen.
Art. 261a als Meinungsverbot
Die Kläger berufen sich auf den Artikel 261a. Also das Anti-Diskriminierungsgesetz, welches kürzlich um das „Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung“ erweitert wurde. Analog zum Volksverhetzungsparagrafen in der BRD oder Österreich, wird dieses Gesetz zur Diffamierung und Kriminalisierung von Patrioten verwendet. Das Ziel ist es, die Betroffenen einzuschüchtern oder sie in teure und lange Prozesse zu verwickeln.
Die SVP und die Rechte täte gut daran, sich gegen diese Meinungsverbote zu wehren und alles daran zu setzen, sie aus den Gesetzbüchern streichen zu lassen. Langfristig werden diese noch viele abertausend Franken und hunderte Stunden Arbeit kosten. Ressourcen, welche anderswo dringender gebraucht werden.