Man muss kein besonders politischer Mensch sein, um zu merken, dass die Rechtsprechung in Österreich an vielen Stellen eine Eigenartige ist. Da kann es schon einmal passieren, dass jemand, der Steuern hinterzogen hat, strenger bestraft wird als ein Gewalttäter oder jemand, der ein „Gedankenverbrechen“ begangen hat, eher und länger (öffentlich) Zeit vor Gericht verbringen muss, als ein Pädophiler.
Ein Kommentar von Josef Jetzinger
Apropos: Letzterer Missstand rückte ja mit der „Causa Teichtmeister“ wieder in den Vordergrund, inklusive eines desaströsen Auftritts seines Anwalts in einer Diskussionssendung und vieler beschwichtigender Kommentare im liberalen Blätterwald, warum das alles seine Richtigkeit hat – konkreter, warum es schon passt, dass Teichtmeister aller Voraussicht nach nie eine Gefängniszelle von innen sehen wird.
Migrantische Jugendbande
Vor wenigen Tagen berichtete Die Presse über eine Gerichtsverhandlung gegen eine „Jugendbande“, an welcher deren Mitglieder – zwei Iraner, ein Afgahne, ein Ägypter, ein „Angehöriger der Russischen Föderation“ sowie „Staatsangehörigkeit unbekannt“, vermutlich Tschetschenien, alle zwischen 17 und 18 Jahre alt – in recht ausgelassener Stimmung als Beschuldigte an ihrer Verhandlung teilnahmen. Der Vorwurf: Körperverletzung, Falschgeld und Drogenhandel.
Falschgeld – eine Bagatelle
Einer der Angeklagten handelte weiter mit Drogen, obwohl ein anderes Verfahren gegen ihn noch im Laufen war, ein 13-jähriger, der mit einem Messer mitmischte, wurde wegen Strafunmündigkeit gar nicht erst einkassiert. Dass dann auch noch Falschgeld in Umlauf gebracht wurde, erscheint neben dem Drogenhandel und den gebrochenen Kiefern fast schon wie eine Bagatelle. Soviel zur Anklage, aber wie schaut es mit der Verurteilung aus?
Samthandschuhe für Migranten
Fünf Monate bedingte Haft bei einem Angeklagten, 18 Monate beim nächsten, allerdings zwei Drittel auf Bewährung. Als der Richter fragte, warum so exzessiv Gewalt angewendet wurde, gab es als Antwort nur ein saloppes „Keine Ahnung“ – „Keine Ahnung“ wird wohl auch die Antwort auf die Frage sein, warum Strafen bei solchen Vergehen teilweise gefühlt auf dem Niveau von nicht bezahlten Strafzetteln angesiedelt sind.
Harte Bandagen für Patrioten
Aktivisten aus dem Tierrechtsumfeld oder der Identitären Bewegung müssen monatelang wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Organisation vor Gericht verbringen, während man hier verniedlichend von „Jugendbanden“ spricht und ihnen auf die Finger klopft. Viele Menschen schütteln hier nur noch resignierend den Kopf, man hat den Eindruck, dass die volle Wucht des Gesetzes nur dann zum Einsatz kommt, wenn sich der Staat in seinem Selbstverständnis bedroht fühlt – oder ihm jemand Geld vorenthält. Überall anders kann man schon einmal ein Auge zudrücken und auf Besserung hoffen.