SP-Bundesrätin Baume-Schneider hat Asyl-Turboverfahren für die Zukunft angekündigt. Dabei sollen Asylanträge innerhalb von 24 Stunden komplett bearbeitet werden. Verfahren sollen so effizienter abgewickelt und für die Antragssteller schnell Klarheit geschaffen werden. Die Maßnahme setzt auf Abschreckung, doch bleibt ohne ein Konzept im größeren Rahmen wirkungslos.
Seit ihrem Amtsantritt wird die linke Asylministerin Baume-Schneider für ihre desaströse Asylpolitik kritisiert. Im Sommer 2023 stellte sie beispielsweise eigenmächtig und heimlich Asyl-Tickets für Gesuche aus Afghanistan aus. Seitdem haben sich die entsprechenden Asylgesuche in der Schweiz vervierfacht. Nun lässt die Bundesrätin mit einer vermeintlich restriktiven Maßnahme aufhorchen.
Turboverfahren für Nordafrikaner
Die neue Praxis betrifft hauptsächlich Nordafrikaner aus den Staaten Algerien, Libyen, Marokko oder Tunesien. Stellt eine Person aus einem dieser Staaten einen Asylantrag, soll dieser innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden. Das soll die Institutionen entlasten. Asylforderer aus Nordafrika erhalten selbst vor dem Hintergrund des entgrenzten Asylrecht fast nie den Asylstatus. Dennoch stellen sie einen Großteil der Migrationswelle aus dem globalen Süden. Mehr als 20 Prozent der Anträge 2023 stammte aus diesen Ländern – weniger als zwei Prozent erhielten Asyl. Die einzige Ausnahme bilden Libyer. Von ihnen erhielten 10 Prozent ein Aufenthaltsrecht. Brisant: Afroarabische Migranten sorgen in der Schweiz für eine regelrechte Kriminalitätsexplosion.
Schreck- oder Scheinmassnahme?
Seit Mitte November läuft ein Testprogramm der Maßnahme in Zürich bis Ende Februar 2024. Damit will die linke Bundesrätin nicht zuletzt der Dauerkritik von rechts etwas entgegensetzen. Der reale Effekt dürfte in der Realität überschaubar bleiben. Schnellere Asylprozesse blieben bereits in der Vergangenheit wirkungslos. Seit 2012 gibt es 48-Stunden-Verfahren. Bei wie vielen illegale Migranten dadurch ein längerer Aufenthalt unterbunden werden konnte, kann das Staatssekretariat für Migration (SEM) nicht einmal beziffern. Letztlich hielten sich die Asylforderer nahezu ausnahmslos länger als zwei Tage in der Schweiz auf. Die Maßnahme dürfte daher weder abschreckend noch zielführend sein.
Bürokratische Ankermigration statt Flucht
Das geltende Asylrecht räumt jedem Forderer das Recht auf Prüfung seines Antrags ein. Die Kosten für Verfahren, Unterbringung und Versorgung wird vom Steuerzahler berappt. Selbst einem erneuten Antrag mittels Rekurses muss der Staat stattgeben. Hinter den Anträgen steht eine breite Lobby aus Anwälten, Übersetzern und NGOs, die den Staat bei der Durchführung behindern. Bei den Motivationsgründen der Migranten lassen selbst Medien von der Mär der „Flucht“ ab und schreiben, dass bei „der Wahl des Ziellandes nicht die Verfahren zentral seien, sondern Faktoren wie Familie, Community, Sprache und kulturelle Nähe.“ Bedeutet im Klartext: Das Land, in dem sich mittels Diaspora bereits eine entsprechende Parallelgesellschaft verankert hat.
Remigration als einzige Option
In diese mittels Ankermigration erschaffenen Parallelwelten der Schweiz wandern auch diejenigen ein, deren Anträge zwar abgelehnt wurde, aber sich dennoch weiter im Inland aufhalten. Tatsächliche Abschreckung würde die Auslagerung sämtlicher Asylverfahren, sowie die Ausweisung abgelehnte Migranten, in einen sicheren afroarabischen Drittstaat bringen. Pläne, um abgelehnte Eritreer in der Schweiz nach Ruanda zu bringen, existieren bereits. Um die Überfremdung im Rahmen des Bevölkerungsaustauschs einzudämmen, bleibt eine Politik der Remigration alternativlos.
Da das geltende Asylrecht als Einfallstor nach Europa und die Schweiz dient, das mit absurden Begründungen in Anspruch genommen oder mit falschen Tatsachenbehauptungen erschlichen werden kann, ist die Politik ebenfalls dazu aufgefordert, über eine vollständige Streichung dieses Rechts nachzudenken.