Seit Monaten steigen die Asylanträge türkischer Staatsangehöriger in Europa sprunghaft an – die Politik ist ratlos. Doch nun entlarven Ermittlungen in der Schweiz womöglich die wahre Ursache für den Ansturm: Mit gefälschten Haftbefehlen geben sich Kurden als politisch Verfolgte aus und versuchen so, sich das Bleiberecht in Europa zu erschwindeln.
Die türkische Regierung verfolgt die Mitglieder der Kurdischen Arbeiterpartei PKK bekanntlich konsequent. Immer wieder verüben die kommunistisch ausgerichteten Mitglieder Anschläge auf staatliche und zivile Ziele. Durch die Gewalttätigkeit weitete sich die Repression auch auf die nicht-terroristischen Teile der Partei aus. Viele der „Verfolgten“ kommen in die Schweiz, denn hier werden ihre Fluchtgründe anerkannt.
Haftbefehle gefälscht
Doch diese Hilfsbereitschaft wird konsequent ausgenutzt und als Schlupfloch missbraucht. So häufen sich die Berichte über gefälschte Haftbefehle wegen der Mitgliedschaft in der PKK, mit denen Kurden beweisen wollen, dass sie politisch verfolgt werden. Die Asylschwindler sollen türkische Beamte bestechen und im Gegenzug Haftbefehle gegen sich selbst erhalten. Diese sind formell zwar echt und gültig – doch der Inhalt und die Begründung sind frei erfunden.
Schweiz kein Einzelfall
Wie viele Kurden mit türkischer Staatsangehörigkeit mit diesem Schwindel bereits den Weg in die Schweiz gefunden haben, ist unklar. Bemerkenswert ist aber: Während die Anerkennungsquote für türkische Staatsbürger vor zwei Jahren noch bei 80 Prozent lag, ist sie aktuell auf etwa 50 Prozent gesunken. Auch in Deutschland und Österreich häufen sich die Hinweise über den „Asyltrick“. Besonders in der Bundesrepublik sind die Asylanträge von türkischen Staatsangehörigen um rund das Dreifache gestiegen. Die positiven Asylbescheide sind zwar zurückgegangen, doch der Großteil wird dennoch „geduldet“ und daher nicht abgeschoben.