Unter dem Begriff „Gendern“ versteht man Sprachvorgaben, die in Sprache und Schrift die Erwähnung aller realen oder imaginären Geschlechter fordern. Regelmäßig berichten Studenten von Punkteabzug aufgrund „nicht gendergerechter“ Sprache an ihren Hochschulen. Von Seiten österreichischer Universitäten wird eine derartige Sprachverordnung als generelles Beurteilungskriterium immer wieder bestritten. Ein Student der Universität Wien will jetzt für Tatsachen sorgen.
Rechtlich unklare Situation
Eine einheitliche Gesetzesregelung zum Thema „Gendern“ gibt es weder für Universitäten noch für Fachhochschulen, jedoch verfügen die verschiedenen Institutionen meist über eigene Richtlinien.
Mittels eines Feststellungsantrags will ein Dolmetschstudent von der Hauptuniversität nun eine Klarstellung darüber, ob er in wissenschaftlichen Arbeiten und Prüfungen das generische Maskulinum (dabei steht die männliche Form eines Wortes für beide Geschlechter) verwenden darf, ohne schlechter benotet zu werden.
Erste Reaktion der Universität vage
In einer ersten Stellungnahme verkündet die Uni, sie bekenne sich zum „gendergerechten Sprachgebrauch“. Der hauseigene Leitfaden für „gendergerechte Sprache“ sei zwar für die Studenten nicht verpflichtend, jedoch könnten die Dozenten „im Rahmen ihrer akademischen Expertise entscheiden, ob und – wenn ja – in welcher Form sie geschlechtergerechte Sprache verwenden bzw. vorgeben“.
Diese Aussage erlaubt viel Interpretationsmöglichkeit und überlässt die Entscheidung, ob gegendert werden muss, letztlich den Lehrveranstaltungsleitern.
Immer wieder schlechte Erfahrungen
Doch genau dieser Ermessensspielraum verursacht Probleme. Der 20-jährige Student sei „ständig mit Lehrveranstaltungsleitern und Prüfern konfrontiert“, die die Verwendung des generischen Maskulinums verbieten und das „Durchgendern“ von Arbeiten zwingend fordern würden – ansonsten werde schlechter benotet. Berufen würde man sich dabei, auf die Richtlinien und Leitfäden zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch der Uni.
Unterstützt wird der junge Mann bei seinem Vorhaben von Anwalt Gerald Ganzger, der für ihn den Feststellungsantrag bei der Universität Wien eingebracht hat. Sollte die Universität erklären, dass der Verzicht auf gendergerechte Sprache nicht zu einer schlechteren Beurteilung führt, könnten Studenten sich in der Zukunft verbindlich darauf berufen.
Mitfinanziert wird der Antrag vom „Verein Deutsche Sprache“, der sich für Erhalt und Förderung der Deutschen Sprache einsetzt.
Hier besteht die Möglichkeit eine Petition gegen Gendersprache an der Uni Wien zu unterstützen.
Hier in den kostenfreien und zensursicheren Rundbrief des “Heimatkurier” eintragen!
Ihnen gefällt unsere Arbeit? Sie können den „Heimatkurier“ dauerhaft fördern oder einmalig unterstützen.