Wandernder Betrug: Sinti und Roma ergaunern Sozialhilfe für Ukrainer

Ukrainer erhalten in der Schweiz seit Kriegsbeginn rasch Asyl und einen erleichterten Zugang zu Sozialhilfe und Arbeitsmarkt. Diese Geste der Solidarität wird jedoch von anderen ethnischen Gruppen gezielt ausgenutzt. So geben sich etwa hunderte Mitglieder des „fahrenden Volkes“ als Ukrainer aus, um Leistungen zu erschleichen. Korrupte ukrainische Behörden spielen ihnen dabei in die Hände.

Was für die einen Elend ist, ist für die anderen eine Chance. Als der Krieg in der Ukraine ausbrach, haben viele europäische Staaten vereinfachte Regelungen erlassen, um die Ukrainer rasch unterzubringen und zu versorgen. In der Schweiz gehörten dazu ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt und privilegierte Sozialhilfe. Dies wurde jedoch von anderen ethnischen Gruppen gezielt ausgenutzt, da die zuständigen Kontrollinstanzen ohnehin überfordert und leicht zu täuschen sind.

Ukrainer ohne Sprachkenntnisse

Um in den Genuss der Asylprivilegien zu kommen, genügt es, einen ukrainischen Pass vorzuweisen. So erhielten allein im Schweizer Kanton Graubünden über 235 Personen den Sonderschutzstatus „S“, die weder über ukrainische noch über russische Sprachkenntnisse verfügten. Das ist mehr als die Hälfte der 470 „ukrainischen Flüchtlinge“, die dem Kanton zugewiesen wurden. Auch in anderen Kantonen sind Hunderte von Verdachtsfällen bekannt.

Doppelpass Betrug

Bei diesen „Pass-Ukrainern“ handelt es sich um Zigeuner mit doppelter Staatsbürgerschaft. Die meisten von ihnen besitzen einen rumänischen oder ungarischen Pass. Wenn sie bei der Einreise jedoch nur den ukrainischen Pass vorlegen, erhalten sie die privilegierten Asylansprüche. Auffällig sei, so berichtet die NZZ, dass viele dieser Papiere von der gleichen Behörde, im gleichen Zeitraum und in der gleichen Region der Ukraine ausgestellt worden seien. Der Verdacht liegt nahe, dass korrupte ukrainische Beamte den Zigeunern gegen Bestechungsgeld die Staatsbürgerschaft verschafft haben. Damit bewegt sich der Betrug in einer rechtlichen Grauzone. Lasche Kontrollen spielen den Zigeunern in die Hände. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) gibt an, dass zwar alle ukrainischen Pässe auf ihre Echtheit überprüft werden, jedoch keine Erfassung der ethnischen Zugehörigkeit erfolgt.

Rotationsbetrug

Wer also glaubhaft machen kann, bei Kriegsausbruch einen Wohnsitz in der Ukraine gehabt zu haben, wird vom Bund einem Kanton zugewiesen. Dort müssen die Behörden dann eine Unterkunft suchen. Der dreiste Betrug hat System. Viele Zigeuner reisen ein, beziehen eine Wohnung und verlassen die Schweiz wieder, um ein halbes Jahr später zurückzukehren. Dabei ziehen sie an verschiedenen Orten die gleiche Masche ab, um die Gemeinde- und Kantonskassen zu plündern. Aktuell ist es auch möglich, dass Personen auf den Schutzstatus „S“ verzichten, Rückkehrhilfe beantragen und nach einigen Wochen wieder einreisen, um erneut den Schutzstatus zu beantragen.

Altbekannte Problemgruppe

Das „fahrende Volk“ ist eine bekannte Problemgruppe. Die Kinder gehen selten zur Schule, viele können weder lesen noch schreiben. Viele der Großfamilien haben sich auf illegale Einkünfte spezialisiert. Bei vielen Schweizer Gemeinden und Privatpersonen, die sich bereit erklärt haben, Ukrainer aufzunehmen, wächst der Unmut. Die obdachlose Klientel fällt oft durch Lärmbelästigung und Kriminalität auf. Viele hinterlassen nach ihrer Abreise verschmutzte oder gar verwüstete Wohnungen.

Sonderschutz für Ukrainer auf der Kippe

Deshalb weigern sich verständlicherweise immer mehr Vermieter, den Zigeunern Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Die Politik reagiert auf den Unmut und diskutiert nun, ob es an der Zeit ist, den Sonderstatus der Ukrainer aufzuheben. Die Kostenbelastung im Asylbereich ist enorm. Zudem ist die Frontsituation in der Ukraine verhärtet. Da auch echte Ukrainer vermehrt die Rückkehrhilfe der Schweiz in Anspruch nehmen, ist davon auszugehen, dass im Westen des Landes wieder stabile Verhältnisse herrschen. Wenn die akute Bedrohungslage, für die befristet Schutz gewährt wurde, nicht mehr besteht, müsste der Asylstatus ohnehin grundsätzlich überprüft und die betroffenen Personen zur Rückkehr aufgefordert werden.

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