Um einer Rückführung in ihr Herkunftsland aus dem Weg zu gehen, beweisen illegale Migranten immer wieder großen Einfallsreichtum. Aktuell ist besonders eine Methode zur Erschleichung eines Bleiberechts beliebt: Scheinvaterschaften, die Müttern und ihren Kindern den Aufenthalt in Deutschland samt Sozialleistungsbezug ermöglichen. Gesetzgeber und Behörden nehmen diesen Missstand seit Jahren schweigend hin.
Das Prinzip der Scheinvaterschaften ist simpel: Migranten ohne Bleibeperspektive zahlen eine gewisse Geldsumme an einen deutschen Staatsbürger, der dafür die Vaterschaft der Migrantenkinder übernimmt. Für beide Seiten eine Win-Win-Situation – während der deutsche Steuerzahler wie üblich finanziell dafür aufkommen muss. Denn die meisten Profiteure der perfiden Methode leben dauerhaft von Sozialleistungen. Schätzungsweise 150 Millionen Euro kosten Scheinvaterschafts-Migranten den Staat pro Jahr. Besonders grotesk ist zudem, dass diese Methode des offenkundigen Sozialbetrugs nicht strafbar ist. Laut Fachleuten kam es in den vergangenen Jahren zu zehntausenden solcher Fälle. Eine hohe Dunkelziffer ist wahrscheinlich.
Deutscher Meister des Vaterschaftsbetrugs
Wie lukrativ die Masche der Scheinvaterschaft ist, verdeutlicht der Fall des Jonathan A. In Dortmund gemeldet, ist der Nigerianer mit deutschem Pass den Behörden eigentlich als sozial schwach bekannt. Nachforschungen ergeben jedoch, dass dies nur eine Tarnung für sein höchst luxuriös geführtes Privatleben ist. Seinen aus Luxuskarossen und Cashflow bestehenden Lebensstil finanziert er durch 24 Scheinvaterschaften für Kinder afrikanischer Migrantinnen. Zwei weitere Vaterschaftsanerkennungen warten noch auf Genehmigung. Polizeilichen Ermittlungen zufolge bezieht Jonathan A. monatlich etwa 22.500 Euro durch die zuständige Familienkasse. Insgesamt soll der Nigerianer bereits mehr als 1,5 Millionen Euro Schaden durch seine Scheinvaterschaften verursacht haben.
Vom Gesetzgeber ignoriert
Ermöglicht werden solche Vorgänge durch eine Gesetzeslücke, die eine nachträgliche Revision falscher Vaterschaften verhindert. Ferner können beurkundende Stellen wie Standesämter, Jugendämter oder Botschaften nicht einsehen, wie viele Kinder ein Antragsteller auf Vaterschaften bereits anerkannt hat. Seit Jahren bekannt, werden diese Missstände dennoch vom Gesetzgeber ignoriert. Angeblich solle die Gesetzeslücke „zeitnah“ durch einen Gesetzesentwurf des Justizministeriums gefüllt werden. Ob der Entwurf dann zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt umgesetzt wird, ist höchst fraglich. Bereits 2017 scheiterte ein ähnlicher Gesetzesentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung am Widerstand des Bundesrates. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.