„Die Sache ist noch nicht erledigt“, warnte Sellners Anwalt Dubravko Mandic nach dem erfolgreichen Grenzübertritt in Passau – und er sollte Recht behalten. Der Heimatkurier konnte exklusiv mit ihm über den skandalösen Bescheid der Stadt Potsdam sowie die Chancen des rechtlichen Vorgehens dagegen sprechen. Eines ist klar: es bleibt spannend!
Der identitäre Aktivist und Publizist Martin Sellner darf nicht mehr nach Deutschland einreisen. Die Landeshauptstadt Potsdam hat in einem Bescheid den Verlust seines „Rechts auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland“ festgestellt – aus „Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“, wie es heißt. Wir konnten exklusiv mit seinem Anwalt, Dubravko Mandic, sprechen.
Sehr geehrter Herr Mandic! Als Ihr Mandant, Martin Sellner, Ende Jänner die Grenze in Passau überqueren konnte, blieben sie skeptisch: „Die Sache ist noch nicht erledigt.“ Nun hat die Bundesrepublik Deutschland offiziell ein Einreiseverbot verhängt. Warum waren sie sich dessen so sicher?
Dubravko Mandic: Mein Gefühl und auch meine Erfahrung als politischer Strafverteidiger hat mir ganz klar gesagt, dass die BRD-Regierung alles daran setzen wird, Nägel mit Köpfen zu machen. Im politischen Bereich ist es seit Jahrzehnten so, dass Aktivisten und rechte Parteien von Bürgermeistern und Kommunen an ihrer Arbeit gehindert werden. Regelmäßig erfolgen offensichtlich rechtswidrige Saalkündigungen, Versammlungsverbote und ähnliches. Diese werden dann meist von den Verwaltungsgerichten kassiert. Wohlwissend, dass man zwar nicht im Recht ist, aber politisch auf der richtigen Seite steht, erscheint es so, dass jeder Bürgermeister politischen Profit aus seiner klaren Kante gegen rechts ziehen möchte.
Wie begründet die zuständige Behörde, in diesem Fall die Landeshauptstadt Potsdam, den Verlust des Rechts auf Freizügigkeit von Martin Sellner genau? Im Bescheid selbst spricht man von „Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“.
Nun, die Landeshauptstadt Potsdam arbeitet mit juristischen Begriffen und Instituten aus dem Polizei- und Ausländerrecht. Der Begriff der Gefahr wird hier völlig neu definiert. Normalerweise müssen konkrete Schutzgüter verletzt worden sein. In der Regel hat der Ausländer erhebliche Straftaten begangen, wenn die zuständige Ausländerbehörde dann endlich dazu kommt, eine Ausweisungsentscheidung zu treffen. Man kann sich am alten Aufenthaltsrecht, welches vor der Änderung gegolten hat, orientieren: es gab die Regelausweisung ab zwei Jahren Freiheitsstrafe und die Mussausweisung nach drei Jahren Freiheitsstrafe. Daraus folgt, dass geringere Strafen, etwa unter einem Jahr, in der Regel nicht zu einer Ausweisung führen. Mein Mandant Martin Sellner hat überhaupt keine Straftaten im Bundesgebiet oder auch sonst wo begangen, auch wenn die Stadt Potsdam sehr eifrig im gesamten Bundesgebiet mittels diverser Anfragen und Abgleiche gesucht hat.
Wie schätzen Sie das erteilte Einreiseverbot juristisch ein? Wird es im Falle einer Beanstandung halten? Und wie sehr ist in diesem Zusammenhang auf die vermeintliche „politische Unabhängigkeit“ der Behörden in der Bundesrepublik Verlass?
Aller Voraussicht nach wird der ergangene Bescheid über die Verlustfeststellung juristisch nicht halten. Ich kann nicht einschätzen, wie sehr die Richter am Verwaltungsgericht Potsdam in dieser Causa politisch unabhängig sind. Das ist an jedem Gericht und in jeder Kammer anders. Insgesamt ist es aber schon so, dass man Richtern am Verwaltungsgericht ein gewisses Rückgrat attestieren kann. Sie sind es gewohnt, juristische Streitigkeiten auch unter verschiedenen politischen Entscheidungsträgern zum Ausgleich zu bringen. Man hat es insgesamt mit sehr guten Juristen zu tun. Das Bewusstsein der Bindung an das Recht ist höher ausgeprägt als etwa an Amtsgerichten. Freilich muss man das alles in die aktuelle politische Entwicklung einbeziehen. Wir haben es mit einer Regierung und ihr unterstehenden Behörden und Beamten zu tun, die mehr und mehr entschlossen sind, Fakten zu schaffen. Die Justiz kann einer solchen Politik nicht dauerhaft in die Parade fahren. In letzter Zeit ist zu beobachten, dass etwa das Bundesverfassungsgericht hin und wieder ein Gesetz für nichtig erklärt. Das sind keine Belege für richterliche Unabhängigkeit. Im wesentlichen politischen Fragen ist es so, dass die höchsten Gerichte große Skrupel haben, der Regierung gegenüber Nein zu sagen. Der große deutsche Staatsrechtler Carl Schmitt schrieb einmal: „Die Justiz wird einen Wettlauf mit der Exekutive immer verlieren.“
Erst am vergangenen Wochenende wurde Sellner kurzzeitig in der Schweiz verhaftet und des Kantons Aargau für zwei Monate verwiesen. Wie hoch ist die Gefahr, dass nun auch weitere Staaten und Kommunen nachziehen werden?
Ich denke wir haben jetzt die Spitze erreicht und es sind keine weiteren Einreisesperren in Europa oder sonst wo zu erwarten.
Wie geht der Kampf um das Recht auf Freizügigkeit von Martin Sellner in der Bundesrepublik nun weiter?
Wir prüfen nun rechtliche Schritte und werden zeitnah Bericht erstatten.
Abschließend: Wie beurteilen Sie als Jurist die zunehmende staatliche Repression, die ja nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa und der gesamten westlichen Welt um sich greift?
Ich beobachte diese Entwicklung mit Sorge. Ich bewundere Martin Sellner für seine Ausdauer und seinen Mut. Als Aktivist muss man reale Gefahren tatsächlich ein Stück weit ausblenden. Die Inhaftierung von Birgit Malsack-Winkemann und die Beinahe-Verhaftung von Daniel Halemba zeigen, dass die BRD die Samthandschuhe ausgezogen hat. Nun mehr kommen hier
und da auch Schlagringe zum Einsatz. Man muss in diesen Zeiten Gott vertrauen und glauben, dass am Ende sich alles zum Besseren wenden wird.
Sehr geehrter Herr Mandic, herzlichen Dank für das Gespräch!