So wie der Bevölkerungsaustausch nicht erst seit 2015 stattfindet, so vollziehen sich auch dessen Verwerfungen bereits seit Jahrzehnten. Anlässlich der aktuellen Diskussion rund um Ausländerkriminalität hat der Heimatkurier exemplarische Fälle von Migranten getöteter Deutscher zwischen den Jahren 1981 und 2012 gesammelt: Vergewaltigung Minderjähriger, rücksichtslose Totraser und enthemmte Schlägerbanden – derartige Phänomene gibt es in Deutschland keineswegs erst seit 2015.
Die aktuelle Diskussion rund um die grassierende Ausländerkriminalität, die in der Systempresse verharmlosend und verschleiernd als „Jugendkriminalität“ bezeichnet wird, ist keineswegs neu. Bereits 2011 verlautbarte Angela Merkel, dass die Deutschen („wir“) es zu akzeptieren hätten, dass die Zahl der Straftaten bei jugendlichen Migranten besonders hoch ist. Lösungen präsentierte die spätere Willkommensputscherin keine – von Millionenbeträgen an Steuergeld für wirkungslose „Integrationsmaßnahmen“ mal abgesehen. Tatsächlich reicht die Liste getöteter Deutscher durch Ausländer und Migranten bis in die Anfänge der Ersetzungsmigration zurück.
4. November 1981 – Frederike von Möhlmann (17)
Am 4. November 1981 wird die 17-jährige Frederike von Möhlmann von einem kurdischen Migranten namens Ismet H. vergewaltigt und anschließend bestialisch ermordet. Doch er wird freigesprochen: zwar wird in der Slipeinlage des Opfers sein Sperma gefunden, die technischen Möglichkeiten in den 80er-Jahren reichen zur korrekten Auswertung und Zuordnung der DNA-Spuren jedoch nicht aus. 2015 wird anhand einer entsprechenden DNA-Auswertung die Schuld von Ismet H. schließlich zweifelsfrei festgestellt. Zu einer Wiederaufnahme des Prozesses kommt es allerdings nicht, da eine dafür notwendige Reform der Strafprozessordnung (Paragraf 362) Ende 2023 vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig eingestuft wird. Damit bleibt der Mord an Frederike ungesühnt. Ismet H. ist auf freiem Fuß und hält sich mutmaßlich nach wie vor in Deutschland auf.
3. September 1999 – Thorsten Tragelehn (20)
Am Freitag, den 3. September 1999, besucht der 20-jährige Thorsten Tragelehn ein Heimatfest in seiner Heimatgemeinde Lohfelden in Nordhessen. Während des Festverlaufs wird ein Freund von einer fünfköpfigen, teils polizeibekannten Gruppe – darunter drei Türken und ein Iraner – angepöbelt. Der Konflikt droht zu eskalieren. Thorsten schreitet ein und wird prompt von einem der Türken, zum Tatzeitpunkt 17 Jahre, niedergestochen. Doch damit nicht genug: die Täter traktieren den Schwerverletzten am Boden mit Fußtritten, Knüppeln, Flaschen und Schlagringen weiter. Einer der Täter, ein 23-jähriger Türke, brüstet sich später mit den Worten: „Ich habe ihn kaputtgemacht.“ Am frühen Morgen des nächsten Tages erliegt Thorsten in einem Kasseler Krankenhaus seinen schweren Messerstich-Verletzungen (Hauptschlagaderdurchtrennung und innere Blutungen). Der zuständige Richter nennt die Auseinandersetzung ein „regelrechtes Gemetzel“, Tragelehn sei „geradezu hingerichtet worden“.
Der Fall findet bundesweit kaum mediale Beachtung und auch der Gerichtsprozess gegen die insgesamt fünf Täter kommt äußerst schleppend ins Rollen, wie der Vater des Opfers berichtet: „Warum begann die Hauptgerichtsverhandlung erst im Mai des auf die Tat folgenden Jahres? Wo bleibt da der zeitliche Zusammenhang zwischen der Tat und deren Bestrafung? Warum durften Teile der Täter noch so lange Zeit normal weiterleben, als ob nichts geschehen wäre? Diese Beschuldigten prahlten sogar noch in der Öffentlichkeit mit ihrer Tat; selbst nach über einem halben Jahr noch. Auch unser Kind wollte sein Leben weiterleben, aber: Thorsten wurde ermordet! Warum dauerte es so lange, bis die Hauptgerichtsverhandlung begann?“
Schon damals können sich ausländische Täter auf die bundesrepublikanische Kuscheljustiz verlassen: Die Mordanklage gegen den Messerstecher wird fallengelassen, stattdessen wird er lediglich wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sieben Jahre verurteilt. Der Iraner wird wegen Beteiligung an einer Schlägerei und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der einzige Erwachsene im Prozess, ein 23-jähriger Türke, bekommt eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Der vierte Angeklagte, ein 18-jähriger Türke, fasst eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten aus. Noch im September 2001 – zwei Jahre nach der Tat – sind einige der Strafen noch nicht rechtskräftig und die Täter zum Teil auf freiem Fuß. Wie lange der Haupttäter anschließend tatsächlich hinter Gittern war, will die Staatsanwaltschaft auf Presseanfrage fünfzehn Jahre später nicht mitteilen – „wegen des Resozialisierungsgedankens“.
An der von Thorstens Eltern organisierten Mahnwache am 3. September 2001 nehmen mit Ausnahme des örtlichen Bürgermeisters keine offiziellen Vertreter aus Politik und Gesellschaft teil. Stattdessen kommen die Eltern von Timo Hinrichs – dieser wurde im Mai 1999 im Landkreis Offenbach von zwei Albanern hinterrücks erstochen. Das Heimatfest vom 3. September 1999 sollte aufgrund des grausamen Vorfalls das letzte seiner Art sein. 2014 gibt der damalige Bürgermeister Michael Reuter an, dass seither bei allen größeren Veranstaltungen der Gemeinde Sicherheitsdienste aktiv wären. An dieser Stelle passen die Worte von Thorstens Vater aus dem Jahr 2002: „Schlimme Umstände die in unserem Deutschland herrschen“.
25. September 2006 – Georgine Krüger (14)
Am 25. September 2006 verschwindet die damals 14-jährige Georgine Krüger in Berlin-Moabit am Heimweg von der Schule. Nur 200 Meter beträgt die Distanz zwischen der Bushaltestelle und ihrer Wohnung – dennoch ist sie nicht auffindbar. Eine großangelegte Polizeiaktion – 300 durchsuchte Gebäude, tausende Fahndungsplakate, deutsche und türkische Ansagen per Lautsprecherwagen im Kiez – ergibt keine Spuren. Ins Visier geraten zunächst ihre weiblichen Mitschüler: „Ihre Art, sich zu kleiden, brachte ihr Ärger mit muslimischen Mädchen ein, doch sie ignorierte es“, so Thomas Ruf, der zuständige Ermittler. Erst im April 2016 ergibt sich eine neue Spur: vier Jahre zuvor war der Türke Ali K. wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen rechtskräftig verurteilt worden. Nun erfahren auch die Mordermittler davon und setzen drei verdeckte Ermittler auf ihn an.
Ali K. wird in Deutschland geboren und lebt seit 1985 in Moabit. Nach dem Hauptschulabschluss schlägt er sich mit Gelegenheitsjobs durch, seit er 25 ist, bezieht er HartzIV. 2001 nimmt er schließlich die deutsche Staatsbürgerschaft an. In der Nachbarschaft ist er besonders unter Mädchen und jungen Frauen hinlänglich bekannt und wird im Prozess als „aufdringlich, unheimlich und eklig“ beschrieben. Regelmäßig soll er versucht haben, mit Mädchen in Kontakt zu kommen und sie mit Versprechungen (Kuscheltiere, Drogen, Handys) in seinen Keller zu locken. 2005 versucht er eine Zehnjährige in sein Auto zu locken, 2011 entgeht eine 17-jährige nur knapp einer Vergewaltigung in seinem Keller. Abgehörte Telefonate belegen, dass seine Frau Angst hat, seine Töchter mit ihm allein zu lassen.
2017 beginnen die verdeckten Ermittler, sich das Vertrauen von Ali K. zu erschleichen und freunden sich mit ihm und seiner Familie an. Im Oktober 2018 legt er schließlich ein Geständnis ab: Er habe Georgine in seinen Keller gelockt, bewusstlos geschlagen, vergewaltigt und anschließend erwürgt. 45 Minuten dauert das. Dann wickelt er die Leiche in Plastiktüten und einen Teppich ein und wirft sie in einen Müllcontainer in den Hof. Das Handy zerstört er mit einem Hammer und spült die Überreste die Toilette hinunter. Ali K. wird festgenommen, widerruft bei der Polizei sein Geständnis und schweigt während des gesamten Prozesses. Im März 2020 – mehr als 13 Jahre nach der Tat – wird er schließlich zu lebenslanger Haft verurteilt. Georgines Schwester: „Hauptsache, sowas läuft nicht mehr auf Berliner Straßen rum.“ Die türkischen Angehörigen von Ali K. sind hingegen weiterhin von seiner Unschuld überzeugt: „Das ist kein Rechtsstaat“.
13. Dezember 2007 – Johann K. (74)
Nachdem er erfolgreich gegen seine Abschiebung geklagt hatte, kehrt der Algerier Abdul H. im Oktober 2006 wieder nach Deutschland zurück. Mehr als ein Jahr später, am 13. Dezember 2007 rast der mehrfach vorbestrafte HartzIV-Bezieher mit einem Mercedes 500 CL (Bj. 2002) durch Köln. Er verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug, kommt von der Straße ab und rammt den 74-jährigen Rentner Johann K. – er zerquetscht ihn an der Hauswand. Anschließend begeht der Algerier, der mit einer 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und zwei Kinder hat, Fahrerflucht. Johann K. wird, nachdem ihm beide Beine amputiert wurden, ins künstliche Koma versetzt. Nach sechs Wochen verliert er den Kampf gegen seine schweren Verletzungen und stirbt.
Abdul H. kann gefasst werden und wandert vier Monate nach der Tat in U-Haft. Im September 2008 kommt es zum Prozess: der zuständige Richter verurteilt ihn zu 15 Monaten (!) Haft wegen fahrlässiger Tötung und Fahrerflucht. Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Monate gefordert. Da der Algerier bereits mehrfach vorbestraft ist, wird die Strafe vom zuständigen Richter des Amtsgericht Köln zunächst nicht zur Bewährung ausgesetzt: „Sie sind ein Bewährungsversager. Für uns gibt es keinen Grund, warum Sie sie noch mal bekommen sollten. Sie müssen die Strafe verbüßen.“ Für Sohn Hans-Dieter ist das Urteil dennoch unverständlich: „Ist ein Menschenleben nur so viel wert?“ Die krebskranke Witwe des Opfers – sie sitzt im Rollstuhl – ist verzweifelt: „Ich empfinde reine Wut. Dass wir solche Gesetze haben…“.
Doch es kommt noch dicker: Bereits einen Tag danach setzt das Kölner Landgericht die Strafe zur Bewährung aus. Der Grund: eine „positive Sozialprognose“. Diese verhindert nicht nur, dass Abdul H. tatsächlich in den Knast wandert, sondern macht eine zukünftige Abschiebung so gut wie unmöglich macht, wie eine Sprecherin des Kölner Ausländeramts äußert: „Eine positive Sozialprognose erschwert die Ausweisung ungemein, macht sie eigentlich so gut wie unmöglich.“ Fast 17 Jahre nach der Tat dürfte sich Abdul H. also nach wie vor in Deutschland aufhalten.
12. Juni 2009 – Thomas M. (44)
„Hast du 20 Cent?“ – Weil Dachdecker Thomas M. diese Frage verneint, wird er am 12. Juni 2009 von zwei „Jugendlichen“ in einer Fußgängerunterführung in Hamburg-Harburg ins Koma geprügelt. Nachdem sie ihn zunächst mit unvermittelten Faustschlägen zu Boden bringen, treten sie ihren am Boden liegenden Opfer mehrmals gezielt gegen den Kopf. Thomas M. verstirbt drei Wochen später an seinen schweren Kopfverletzungen. Die bereits polizeibekannten Täter können zunächst unerkannt fliehen, werden dann aber von der Polizei durch Videoaufnahmen identifiziert und verhaftet.
Der Prozess gegen die Täter, Onur K. und Berhan I., verkommt zur Farce: Im September 2009 werden die beiden verhaftet. Im April 2010 soll es schließlich zum Prozess kommen – doch die zuständige Richterin sitzt aufgrund einer Vulkanaschewolke in Spanien fest, die Vertretung weigert sich – aufgrund eines geplanten Urlaubs – einzuspringen: der Prozess muss vertagt werden. Weil die Angeklagten zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als sechs Monate in U-Haft sitzen, werden sie kurz danach aus der Haft entlassen – und sind damit auf freiem Fuß. Ein zweiter Versuch im Mai 2010 scheitert erneut: der Prozess muss bereits am ersten Verhandlungstag abgebrochen und erneut vertagt werden. Der Grund: einer der Angeklagten sei laut Aussage seines Anwalts erkrankt.
Im Juni wird der Prozess fortgesetzt. Doch im Juli schlägt Berhan I. erneut zu: auf dem Schulhof einer Berufsschule in Hamburg-Borgfelde kommt es zum Streit mit seiner 18-jährigen Freundin. Er beleidigt sie, droht, sie auf den Strich zu schicken, dann schlägt er zu: „Er schlug und trat die junge Frau, stieß sie zu Boden und würgte sie“, so ein Polizeisprecher. Sein Opfer erleidet einen Wadenbeinbruch und schwere Prellungen an Kopf und Oberkörper. Berhan I. flieht, kann aber kurz danach gefasst werden und landet erneut in U-Haft. Die Öffentlichkeit ist berechtigterweise erzürnt, dass der Gewalttäter überhaupt erst aus der U-Haft entlassen wurde. Auch SPD-Senator Andreas Dressel äußert sich: „Der Umgang der Justiz mit diesen beiden Tatverdächtigen wird auf lange Sicht ein trauriges Lehrstück bleiben, wie die Gerichte auf gar keinen Fall mit jungen Gewalttätern umgehen dürfen.“
Am 2. Dezember 2010 fällt im „20-Cent-Prozess“ schließlich ein erstes Urteil – fast eineinhalb Jahre nach der tödlichen Attacke. Die beiden Migranten werden wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu je drei Jahren und vier bzw. zehn Monaten Haft verurteilt. Berhan I. hatte im Prozess zugegeben, Thomas M. am Boden mit Schlägen und Tritten traktiert zu haben. Die Frage nach den 20-Cent sei für das Gericht lediglich eine Provokation gewesen, um Gewalt ausüben zu können: „Das war eine anlasslose, rein provozierende Gewalttat“. Ein Tötungsvorsatz wird jedoch ausgeschlossen – Thomas M. verstarb nach Ansicht des Gerichts am Aufprall nach dem ersten Schlag, nicht an den Schlägen und Tritten danach.
Dennoch geht die Verteidigung von Berhan I. in Berufung – mit Erfolg. Das Bundesgerichtshof hebt die Entscheidung auf und argumentiert, dass die „erzieherische Notwendigkeit“ der Strafe vom Gericht nicht ausreichend begründet worden wäre. Fast genau ein Jahr später – am 6. Dezember 2011 – wird er schließlich zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. „Damit fiel das Urteil deutlich milder aus als in erster Instanz“, hält der SPIEGEL lapidar fest.
14. August 2010 – Samuel F. (25)
In der Nacht vom 13. Auf den 14. August besucht Samuel F. gemeinsam mit einer Begleitung eine Kneipe in Magdeburg. Als zwei Zigeuner eine Frau belästigen, geht Samuel F. dazwischen. Das wollen die beiden (19 und 22 Jahre alt) nicht auf sich sitzen lassen und lauern F. und seiner Begleitung nach Verlassen des Lokals auf. Es kommt zum brutalen Überfall: Samuel F. wird zu Boden geschlagen, wo er weiter mit Schlägen und Tritten gegen den Kopf traktiert wird. Nur wenige Tage später, am 22. August 2010, erliegt der Familienvater seinen schweren Verletzungen.
Die beiden bereits wegen Körperverletzung vorbestraften Zigeuner landen in U-Haft und werden wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Am 3. März 2011 fällt schließlich das Urteil: Sie werden zu je vier beziehungsweise fünf Jahren Haft verurteilt – die Staatsanwaltschaft forderte fünf beziehungsweise sechseinhalb Jahre. Die Eltern des Opfers sind von dem Urteil schockiert: „Das Urteil ist nicht gerecht. Das darf einfach nicht sein. Die beiden gehören weggesperrt. Wenn die rauskommen, passiert das gleiche wieder“, so der Vater mit Blick auf die Vorstrafen der Täter.
Der Fall entwickelte zuvor auch eine politische Brisanz: Rechte Gruppen wollen kurz nach dem Tod von Samuel F. einen Trauermarsch in Magdeburg veranstalten. Oberbürgermeister Egon Vaupel verbietet die Veranstaltung jedoch kurzerhand: „Eine Gruppe, die der rechten Szene zuzuordnen ist, hat den Trauermarsch angemeldet, gegen den Willen der Familie. Diese Gruppe möchte die Trauer um den Tod des 25-Jährigen für ihre Zwecke missbrauchen. Samuel Fischer war kein Freund dieser Personen, seine Familie möchte mit dieser Gruppe nichts zu tun haben.“ Eine äußerst fragwürdige Begründung für einen derartigen gravierenden Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Das Verbot entlarvt neben der Kuscheljustiz die bereits damals konsequent antideutsche Prioritätensetzung der etablierten Politik.
4. August 2010 – Ingeborg D. (82) & 10. Februar 2012 – Ursula M. (85)
Als Polizisten am 4. August 2010 die Seniorin Ingeborg D. (82) und am 10. Februar 2012 die Seniorin Ursula M. (85) tot in ihren Berliner Wohnungen auffinden, gehen sie in beiden Fällen von einem Unfall aus. Doch bei Ursula M. finden die Gerichtsmediziner rasch Anhaltspunkte für einen gewaltsamen Tod. Zudem geben Bekannte an, dass verstecktes Geld nicht mehr auffindbar und eine Lade mit Schuck ausgeräumt sei. Die gefundenen DNA-Spuren führen die Ermittler schließlich zu dem wegen Hehlerei und Verstoßes gegen das Waffengesetz vorbestraften Mustafa S. Schließlich werden beide Fälle miteinander verknüpft und im Oktober 2012 zur Anklage gebracht.
Mustafa S. kennt Ingeborg D. und erledigt sporadisch Besorgungen für sie – natürlich gegen Bezahlung. Doch er ist in ständiger Geldnot: um seiner Spielsucht weiterhin nachgehen zu können, bittet er sie eines Tages um Geld – doch Ingeborg D. lehnt ab. Daraufhin gerät er in Rage, erwürgt die Rentnerin mit einem Unterarmgriff und raubt sie aus. Vor Gericht beteuert er, er habe sie nicht töten wollen. In die Wohnung von Ursula M. verschaffte sich Mustafa S. getarnt als Handwerker der Hausverwaltung Zugang. Zuvor hatte er in einem Imbiss ein Gespräch über verstecktes Geld in der Wohnung mitgehört. Da die Frau den versuchten Diebstahl bemerkt und um Hilfe schreit, muss er sie nach eigenen Angaben „ruhigstellen“ – wieder kommt der Unterarmgriff zur Anwendung, mit dem er die Frau schließlich tötet. Im Anschluss verlässt er mit Schmuck und Bargeld die Wohnung.
Im Juni 2013 wird Mustafa S. schließlich wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Richter ist überzeugt: „Er tötete aus Habgier“. Die Einwände der Verteidigung, die unter anderem auf eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund von Spielsucht plädierten, werden zurückgewiesen. Die Verteidigung kündigt Revision an – ob diese je stattgefunden hat, ist aufgrund fehlender Medienberichterstattung unklar (Hinweise gerne erbeten!).
Deutsche Opfer, fremde Täter – seit Jahrzehnten
So erschreckend diese Liste ist, so sind die erwähnten Beispiele doch nur ein kleiner Auszug dessen, was die Deutschen seit Beginn der Ersetzungsmigration zu erdulden haben. Spätestens seit 2015 erleben wir eine regelrechte Epidemie an Migranten- und Ausländergewalt. Im Jahr 2022 wurden 47.923 Deutsche Opfer von Gewaltdelikten (Tötungsdelikte, Vergewaltigung, Körperverletzung und Raub) durch Zuwanderer, was einem Anstieg von 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Abstumpfung durch die täglichen „Einzelfälle“ geht bereits so weit, dass selbst eine Messerattacke eines Syrers auf ein 4-jähriges Mädchen im Supermarkt keine Empörungswellen mehr auslöst. Was bleibt, ist die Erinnerung an die Opfer und die Zuversicht, dass in Deutschland einst wieder Gerechtigkeit Einzug halten wird. Der Heimatkurier kämpft mit seiner Aufklärungsarbeit dafür, dass aus dieser Zuversicht Schritt für Schritt und Tag für Tag Wirklichkeit wird.