Ein abgelehnter Asylantrag, Verurteilungen wegen mehrerer Straftaten und ein Landesverweis hindern Amin T. nicht daran, quer durch Europa zu reisen und die Behörden in den sozialen Medien mit ausgestreckten Mittelfingern zu verhöhnen. Betrachtet man den bisherigen Umgang der Polizei mit dem dreisten Ausbrecher, versteht man, warum er die Staatsgewalt nicht ernst nehmen kann.
Die erfolgreiche Flucht aus einem Gefangenfahrzeug mit Crocs an den Füßen im Oktober 2022 ist nur der Gipfel der peinlichen Vorfälle, die sich Schweizer Behörden im Umgang mit Amin T. geleistet haben. Die Geschichte beginnt 2014 mit einem abgelehnten Asylantrag. Der Flieger ist bereits gebucht, doch der Tunesier beschließt, den Flug lieber nicht anzutreten und seine kriminelle Karriere in der Schweiz beginnt. Vier Personen wird er bis zu seiner Verhaftung 2019 körperlich angreifen. Unter anderem fügt er der Mutter seiner drei Kinder Knochenbrüche im Gesicht zu. In einer Bar drückte er einer Frau so lange das Knie ins Gesicht bis ihr Kiefer zweifach gebrochen war.
Migrationsamt schaut nur zu
Diese Vorfälle hätten allesamt verhindert werden können, da er seit 2015 wiederholt von der Polizei wegen Drogendelikten aufgegriffen und wieder laufen gelassen wurde. Alleine elf Mal wurde er von der Polizei bei Verstößen gegen Platzverweise erwischt. Doch das Amt für Migration und Integration (Mika) in Aarau unterließ es, eine Administrativhaft anzuordnen, obwohl dies bereits 2017 möglich gewesen wäre. Nachdem es dann 2019 nach den Gewaltexzessen doch zu einer Inhaftierung kam, demolierte er auch im Gefängnis die Zellen. SVP-Nationalrätin Martina Bircher schätzt die Kosten, die Amin T. insgesamt verursacht hat, auf „locker mehrere 100.000 Franken.“
Frech auf der Flucht
Seit dem erfolgreichen Ausbruch tourt er durch ganz Europa. Nach eigenen Angaben hält er sich häufig in Frankreich und Österreich auf und verdient sich eine goldene Nase mit Automobil-Export. Immer wieder kehrt er auch in die Schweiz zurück, wo seine Frau und Kinder in ständiger Angst vor ihm Leben müssen. Von unterwegs provoziert er durchgehend auf Social-Media. Er lässt sich mit ausgestrecktem Mittelfinger fotografieren und erklärt die Gründe für seine Flucht. Wenn er als Asylbewerber „genug Geld bekommen“ hätte, dann hätte er „wirklich ein schönes Leben“ führen können. Im Gefängnis wurde er seiner Aussage nach „wie ein Hund behandelt“ und man nahm ihm seine Rechte. In Freiheit könne er besser schlafen.
Bewegungsfreiheit für Verbrecher
Gefängnismauern und Grenzen sind in Europa zunehmend undicht. Verurteile Verbrecher begehen in Nachbarländern munter weiter Straftaten, manche führt ihre Flucht bis nach Afrika. Für die einheimische Bevölkerung wird der Alltag immer unsicherer und die Migranten lernen eine gefährliche Lektion: überspannt man in einem Staat den Bogen, flüchtet man einfach in den nächsten und beginnt wieder von vorne. Wie der Fall von Amin T. zeigt, könnte man diese Missstände mit einfachen Maßnahmen beheben: konsequente Abschiebungen nach dem Erfassen von biometrischen Daten und ein Grenzschutz, der seinen Namen verdient.