Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als „rechtsextremen Verdachtsfall“ einstufen und somit nachrichtendienstlich beobachten darf. Anstatt sich einschüchtern zu lassen und Kernthemen aufzugeben, geht der Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich in die Gegenoffensive.
Die offizielle Umdeutung des Volksbegriffs begann in Deutschland mit dem zweiten NPD-Verbotsverfahren 2017. Während den meisten Deutschen der Ausgang des Prozesses bekannt ist, wissen die wenigsten, dass in der Urteilsbegründung auf 289 Seiten Ausführungen zu Menschenwürde, Demokratie und Nationalsozialismus angefügt wurden. Der Paradigmenwechsel weg vom deutschen Volk als Schicksalsgemeinschaft hin zu einer Vielzahl von Individuen, deren maximale Unabhängigkeit gesichert werden muss, ist so gravierend, dass Experten eher von einem versteckten „Volkssouveränitätsbeseitigungsurteil“ sprechen.
Knackpunkt Volksbegriff
Seit diesem Urteil sieht sich jeder, der einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff vertritt, mit dem Vorwurf konfrontiert, mit dem Grundgesetz im Konflikt zu stehen. Der ethnische Volksbegriff sei ein elementares Wesensmerkmal des Nationalsozialismus und dieser wiederum „negativ-identitätsstiftend“ für die Bundesrepublik Deutschland. Seit Anfang der Woche scheint sich diese Lesart allerdings wieder geändert zu haben.
Urteil im AfD-Verfahren
Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte nämlich, dass das Eintreten für den Erhalt der deutschen Ethnie nicht per se verfassungswidrig sei. Den Begriff rein „deskriptiv“ zu verwenden sei erlaubt, solange man nicht plane, Staatsbürger zu diskriminieren. Dass die AfD solche Maßnahmen niemals gefordert hat, scheint das Gericht dabei nicht zu kümmern. 470 Beweisanträge der Partei wurden abgelehnt.
Politmediales Kartell abstrafen
Als Reaktion auf das Skandal-Urteil, fordert Matthias Helferich, die „Institutionengläubigkeit“ abzulehnen und nicht lediglich auf die nächste Instanz zu hoffen. Speziell die Tatsache, dass sich alleine in dieser Legislaturperiode Politiker der Ampel-Parteien vierzigmal mit Bundesrichtern zum Abendessen in vertrauter Runde verabredeten, lässt berechtigte Zweifel an deren Unabhängigkeit aufkommen. Die Vernetzung zwischen Politikern, Richtern und Staatsfunk ist eng. Seit zwei Jahren gibt es sogenannte „Hintergrundgespräche“ zwischen dem Südwestrundfunk (SWR) und des Verfassungsschutz in Baden-Württemberg. Auch die vorzeitige Urteilsverkündung im Fall Höcke in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung lässt erahnen, wie eng die Zusammenarbeit ist.
3 Maßnahmen für die AfD
Konkret schlägt Helferich folgende drei Maßnahmen vor:
Erstens muss dringend über das Wesen und Wirken des Verfassungsschutz aufgeklärt werden. Dass dieser mittlerweile ein reiner Regierungsschutz ist und hauptsächlich mit der Bekämpfung der Opposition beschäftigt ist, müssen Partei und Vorfeld in Zusammenarbeit breiten Teilen der Bevölkerung bewusst machen. Die Gegenöffentlichkeit, u.a. in Form des Heimatkuriers leistet hier bereits ihren Anteil.
Distanzierung schadet
Zweitens muss endlich erkannt werden, wie aussichtslos es ist, sich durch Distanzierungen vor Repression schützen zu wollen. Trotz der unterwürfigen Distanzierung von Vorfeldstrukturen wie der Identitären Bewegung konnte eine Beobachtung nicht verhindert werden. Nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass unsere Gegner an der Macht bleiben wollen. Außerdem wird sich der erste Punkt nur durch eine Zusammenarbeit aller Akteure des rechten Mosaiks umsetzen lassen.
Juristischen Beistand finanzieren
Drittens muss die Partei durch das Urteil erkennen, dass Justizwillkür der erlebte Alltag vieler Patrioten ist. Bisher kommt Unterstützung für Mitstreiter, die aufgrund eines maßlos ausgedehnten Volksverhetzungsparagraphen verfolgt werden, meist nur aus dem Vorfeld. Der Bundesvorstand soll eine „Blaue Hilfe“ ins Leben rufen, die mit Rechtsberatung und finanzieller Unterstützung Parteimitgliedern und patriotischen Mitstreitern zur Seite steht.