Der EGMR hat in der Vergangenheit die Schweiz mehrmals verurteilt. Nun fordern Schweizer Politiker von Rechts bis Mitte den Austritt aus der Menschenrechtskonvention. Der Gerichtshof sei längst keine neutrale juristische Instanz mehr, sondern ein globalistisches Sabotagewerkzeug – kaum verwunderlich, denn NGOs aus dem Soros-Umfeld haben großen Einfluss auf dessen Urteile.
Im Februar dieses Jahres wurde die Schweiz durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt. Ein Afrikaner scheiterte in der Schweiz selbst mit seinen Klagen gegen angebliche „Diskriminierung“ bis in die höchste Instanz. Der EGMR gab dem angeblichen Opfer von „Racial Profiling“ jedoch prompt recht. Die Schweiz wurde für eine reguläre Personenkontrolle in Zürich, die ohne Zwischenfälle ablief, dazu verurteilt dem «Opfer» von Rassendiskriminierung über 24.000 Franken Schadensersatz zu bezahlen.
Absurdes Klima-Urteil bringt Fass zum Überlaufen
Anfang April folgte die nächste politisch motivierte Rechtsprechung durch den EGMR. Die Schweiz wurde im Rechtsstreit mit den „Klimaseniorinnen“ verurteilt. Dafür zogen die zuständigen Richter Artikel 8 der Konvention heran und verurteilten die Schweiz wegen Verletzung des „Rechts auf Privat- und Familienleben“. Sie würde als Staat zu wenig gegen den Klimawandel und damit für den gesundheitlichen Schutz der Seniorinnen tun. Dieses politisch motivierte Urteil des EGMR rief breiten Widerstand im Schweizer Volk und der Politik hervor, der in einem Austritt aus der Menschenrechtskonvention enden könnte.
Kündigung der Menschenrechtskonvention steht im Raum
Die SVP forderte bereits mehrmals die EMRK zu kündigen, blieb aber in der Minderheit. Dies könnte sich nun ändern, denn der Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner hat eine entsprechende Motion eingereicht. Mit der Zustimmung der Mitte-Partei könnte das Anliegen erstmals mehrheitsfähig werden. Rechtsteiner selbst rechtfertig den Schritt ebenfalls mit dem Klima-Urteil, nennt aber eine interessante Begründung für die Kündigung der Menschenrechtskonvention.
Recht und Gesetz wird vom Nationalstaat garantiert
Rechsteiner begründet seine Motivation damit, dass die Schweiz die verfassungsmäßig garantierten Rechte auch ohne Mitgliedschaft in der EMRK hinreichend schütze. Damit setzt er einen neuen Akzent für die öffentliche Wahrnehmung über Recht und Gesetz. Tatsächlich sind internationale Gerichte, Konventionen und Verordnungen mitsamt ihren Institutionen lediglich Teil des globalistischen Machtapparats. Mit dem Anschein der Seriosität und medialer Strahlkraft fungieren sie, insbesondere der EGMR, als Werkzeug supranationaler und linksliberaler Interessen. Konkrete Rechte, öffentliche Sicherheit, der Schutz des Lebens sowie des Eigentums oder Meinungsfreiheit werden ausschließlich vom konkreten Nationalstaat mitsamt seinen Institutionen, von der Regierung über Gerichte bis hin zu Polizei und Armee in der realen Welt geschützt. Globale Institutionen fungieren in diesem Kontext nur als Steigbügelhalter für die Vertretung gegnerischer oder fremder Interessen.
EGMR – die Zentrale des Bevölkerungsaustauschs
Die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist keinesfalls neutral. Zwölf der 46 EGMR-Richter stehen unter erheblicher Einflussnahme globalistischer NGOs. Allen voran ist hier das „Open Society Foundation“-Netzwerk des Milliardärs Georg Soros zu nennen. Die Richter fällen ihre Urteile entsprechend der linksliberalen Ideologie, der sie selbst anhängen. So verhinderte der EGMR bereits Abschiebungen aus Großbritannien, rügte die baltischen Staaten und Polen für eine notwendige Grenzschutzpolitik und agiert überall dort als juristische Brechstange gegen Nationalstaaten, die tatsächlich im besten Interesse ihres Volkes handeln wollen. Jüngst zog der EGMR gegen Finnland ins Feld, da der Staat die illegale Migration durch Grenzsicherung verhindern wollte. Der EGMR gilt zurecht als Zentrale des Bevölkerungsaustauschs.
Der Austritt der Schweiz aus der Menschenrechtskonvention wäre ein Tabubruch mit internationaler Signalwirkung. Der Welt würde vor Augen geführt werden, dass elementare Rechte und Freiheiten nicht durch ein bürokratische Papiertiger geschützt werden, sondern als einzige Voraussetzung einen souveränen Staat und dessen Volk benötigen.