Thüringer Verfassungsschutz außer Kontrolle – Gremium ohne Mitglieder

Der Thüringer Verfassungsschutz unter Stephan Kramer kann künftig schalten und walten, wie er will. Das Wahldebakel der Altparteien hat dafür gesorgt, dass alle Mitglieder des Kontrollgremiums ihr Mandat verloren haben. Der Verfassungsschutz arbeitet jetzt verfassungswidrig.

In Thüringen hat das Parlamentarische Kontrollgremium für den Verfassungsschutz keine Mitglieder mehr, da alle bisherigen Mitglieder den Wiedereinzug in den Landtag verpasst haben. Eine Neuwahl ist aufgrund der fehlenden Zwei-Drittel-Mehrheit nicht möglich, da eine Zusammenarbeit mit der AfD erforderlich wäre, die jedoch von den anderen Parteien abgelehnt wird. Laut Thüringer Verfassung muss der Verfassungsschutz allerdings vom Parlament kontrolliert werden, um illegale Machenschaften zu verhindern. Bisher waren nur vier Abgeordnete im Kontrollgremium, da die AfD von der Kontrolle ausgeschlossen wurde. Es besteht bundesweiter Druck, die AfD nicht an der Kontrolle des Verfassungsschutzes zu beteiligen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz drohte gar, die Thüringer aus dem Verfassungsschutzverbund zu werfen, sollten sie einem AfD-Abgeordneten erlauben, Teil der Kontrollkommission zu werden.

Verfassungsschutz? Verfassungswidrig.

Thüringen könnte somit das erste Bundesland sein, in dem der Verfassungsschutz unkontrolliert arbeitet. Das wäre nebenbei nicht die einzige Besonderheit: Der Vorsitzende Stephan Kramer besitzt als einziger Verfassungsschutz-Chef nicht die Befähigung zum Richteramt. Diese Voraussetzung ist ebenfalls rechtlich vorgeschoben. Sein vorbildlicher Kampf gegen Rechts scheint ihn im Amt zu halten. Die aktuelle Situation ist ein Resultat der Brandmauer-Politik gegen die AfD Thüringen. Auf Initiative der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen beschloss der Landtag im Dezember ein Gesetz, das festlegt, dass die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission künftig nicht mehr mit einfacher, sondern mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden müssen. Im Gegenzug entfällt der Anspruch der Fraktionen auf eine sitzgerechte Vertretung entsprechend ihrer Abgeordnetenzahl, wodurch die Kommission auch ohne Vertreter der AfD arbeitsfähig ist.

AfD wehrt sich.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte die AfD bewiesen, dass sie geschickt darin war, rechtliche Schritte gegen ihre Ausgrenzung einzuleiten und für sich zu nutzen. So gelang es der Partei 2020, die Konstituierung einer nicht vollständig besetzten Parlamentarischen Kontrollkommission in Thüringen durch den Verfassungsgerichtshof zu stoppen. Torben Braga, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD in Thüringen, kündigt an, gegen die in einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ konstituierte Kontrollkommission vorzugehen. Dabei verweist er auf § 25 (2): „Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus oder wird ein Mitglied zum Mitglied der Landesregierung ernannt, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Für dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen.“

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