Nach den Dublin-Regeln müssen Asylbewerber im ersten europäischen Land bleiben, das sie betreten haben. Viele reisen aber nach Deutschland durch, manchmal bringen die deutschen Behörden sie sogar in das Erstaufnahmeland zurück.
Das Schengen-Abkommen, die europäische Freizügigkeit und die Dublin-Übereinkommen über die Zuständigkeit der europäischen Staaten im Falle von Asylanträgen sind eine tödliche Mischung. Wie wir vor Kurzem berichtet haben, hat die Schweiz massiv mit Asylanten zu kämpfen, deren Anträge eigentlich in Italien bearbeitet werden sollten, die aber von der italienischen Regierung in die Schweiz durchgeschleust werden.
15.274 sind gesichert zurück
Auf eine Anfrage von NIUS an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kam ans Tageslicht, dass die Bundesregierung Kenntnis von 15.274 Fällen hat, in denen ein in ein Dublin-Land zurückgeführter Asylant sich inzwischen wieder in Deutschland aufhält. Wie viele zurück sind, ohne dass die Bundesregierung davon weiß, darüber kann man nur spekulieren.
Im Asylrecht gibt es immer ein Schlupfloch
Davon sind übrigens gerade einmal 5.151 aktuell ausreisepflichtig. Das Aufenthaltsrecht macht’s möglich. In dem Wirrwarr zwischen nationalem und europäischem Asylrecht findet sich immer ein Schlupfloch. Die Anwälte der Kanzlei, die den Attentäter von Solingen im Land gehalten haben, können das bezeugen.
Asylabkommen müssen neu verhandelt werden!
In Europa wird ein Spiel gespielt, bei dem alle nur verlieren: Kein Land wagt sich daran, das massenhaft missbrauchte Asylrecht ernsthaft infrage zu stellen. Stattdessen schiebt man sich die Belastungen untereinander gegenseitig zu. Die einzige langfristige Lösung, um eine Remigrationspolitik möglich zu machen, ist der Austritt Deutschlands aus den europäischen Asylabkommen. Anders als die Schweiz hätte Deutschland das notwendige Gewicht in Europa, um eine Neuverhandlung zu erzwingen.