Geld aus dem Ausland: EinProzent deckt Finanzflüsse von linker Kampagnenplattform auf

Campact, eine linke Kampagnenplattform die auch Politiker finanziert, wurde nun einmal untersucht. EinProzent hat sich ihre Finanzen angeschaut.

Was genau Campact eigentlich ist, lässt sich schwer sagen. Befürworter wie Gegner nennen es mal ein Netzwerk, mal eine Organisation, mal eine Bewegung. Die Organisation selbst, bleiben wir einfach mal bei diesem Wort, hat die rechtliche Lage bewusst zweideutig gelassen.

Verein und Stiftung als eine „Bewegung“

2004 wurde ein Verein namens „Campact e. V.“ gegründet. Diesem Verein wurde 2019 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Daraufhin gründete man parallel die „Demokratie-Stiftung Campact“, welche bis heute als gemeinnützig anerkannt ist. Die anerkannte Gemeinnützigkeit bringt im deutschen Vereinsrecht eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich: Vor allem muss der Verein oder die Stiftung keine Steuern zahlen, und auch Spender können ihre Spenden von der Steuer absetzen. Der Nachteil ist, dass der betreffende Verein erstens ein Ziel verfolgen muss, das als gemeinnützig anerkannt wird, und auch sonst höheren Auflagen genügen muss, etwa bei der Buchführung. Im Zusammenhang mit Campact ist aber vor allem eines wichtig: Ein gemeinnütziger Verein darf politische Parteien nicht direkt unterstützen. Nach der Eigendarstellung von Campact allerdings sind Verein und Stiftung Teil derselben, um ihren Sprachgebrauch zu benutzen, „Bewegung“.

Made im Steuerspeck

Wie diese Bewegung sich nun finanziert, das hat sich EinProzent einmal genauer angesehen. Bekannt ist ja bereits, dass Campact sich großzügig über den Selbstbedienungsladen des Kampfes gegen Rechts finanziert. Dass die Parteien des herrschenden Kartells mittels Programmen wie „Demokratie leben“ hunderte Millionen Euro Steuergelder an ihre Günstlinge und Unterstützer vergeben und damit Staatsmittel für die eigene Überzeugungsarbeit einsetzen, die die staatliche Parteienfinanzierung weit übersteigen, ist an sich ein Dauerskandal. Bei Campact ist das aber noch unter allen zweifelhaften Finanzmodellen das am wenigsten problematische.

Campact lässt sich aus dem Ausland finanzieren

Campact erhält sehr erhebliche Gelder aus dem Ausland. So zahlte die Open Society Foundations des US-Milliardärs George Soros 268.837,87 Euro Fördergelder an Campact aus, allein im Jahr 2022. 80.000 Euro kamen von der European Climate Foundation. In den Jahren 2019–2021 erhielt Campact von der amerikanischen ClimateWorks Foundation insgesamt 453.754 Euro.

Worin liegt das Problem?

Warum ist das so schwerwiegend, abgesehen davon, dass damit eine Vorfeldorganisation genau derjenigen Parteien sich aus dem Ausland finanzieren lässt, die sonst jedem auch nur moderat Rechten vorwerfen, ein Agent Putins zu sein?

Campact organisiert Kampagnen gegen die AfD …

Campact e. V., der Verein, der 2019 die Gemeinnützigkeit verlor, ist dadurch im Prinzip auch frei, politische Parteien zu unterstützen. Von dieser Freiheit macht der Verein reichlich Gebrauch. Nicht etwa indirekt, sondern ganz offen organisiert Campact politische Kampagnen. So läuft aktuell eine Campact-Kampagne, deren Ziel darin besteht, die Wähler in Brandenburg zum strategischen Wählen gegen die AfD zu animieren und somit der AfD möglichst viele Direktmandate zu verweigern und, wichtiger, über die Direktmandatsklausel so viele andere Parteien wie möglich in den Landtag zu bekommen, damit die AfD die Sperrminorität verfehlt.

… und finanziert andere Politiker und Parteien direkt wie indirekt

Doch nicht nur gegen die AfD, also den politischen Gegner ihrer politischen Gönner, macht sich Campact stark. Campact unterstützt auch ganz direkt politische Kandidaten und Parteien mit Geld. Nach Recherchen von EinProzent waren darunter: Rund 72.000 Euro für die grüne Kandidatin Marie Schäffer in Potsdam, davon 25.000 Euro als Direktspende und 61.000 Euro für Postwurfsendungen und Onlinekampagnen. Aber auch 25 SPD-Kandidaten erhielten jeweils 4.000 Euro und eine Onlinekampagne. Kostenpunkt: etwa 110.000 Euro insgesamt. Erst in den letzten Tagen vermeldete das Register des Bundestages zur Parteienfinanzierung eine Spende von 50.000 Euro an die SPD (16.09.2024). Die Gelder, die an Campact gehen, fließen also direkt wieder in die Politik der Kartellparteien zurück.

Parteien dürfen keine Spenden aus dem Ausland annehmen

Der springende Punkt ist dabei folgender: Aus offensichtlichen Gründen ist es politischen Parteien verboten, Spendengelder aus dem Ausland anzunehmen. Dies ist festgelegt in Paragraph 25 Abs. 2 Nr. 3a des Parteiengesetzes. Die Frage ist nun, ob Campact durch seine Zuwendungen an Politiker und Parteien dieses Verbot umgangen hat, wenn es seinerseits ausländische Gelder annimmt.

Die Formulierung ist entscheidend

Die Formulierung ist entscheidend: Parteien dürfen keine Spenden von außerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Parteiengesetzes annehmen, also nicht von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, diese Spenden stammen aus dem Vermögen eines Deutschen oder eines anderen Bürgers der Europäischen Union. Für Stiftungen und Vereine ist da überhaupt keine Ausnahme vorgesehen, nur Wirtschaftsunternehmen dürfen spenden, wenn sie sich zumindest zu 50 % im Besitz deutscher oder europäischer Bürger befinden. Die Frage wird also lauten, aus wessen Vermögen stammten die Gelder, mit denen der Campact-Verein einige Parteien unterstützt und andere bekämpft? Ob das Finanzgebaren von Campact juristisch wasserdicht sei, wollte das Multipolar-Magazin von verschiedenen Juristen wissen und erhielt erwartbar widerstreitende Antworten. Aller Voraussicht nach wird jeder Prozess gegen Campact ein langwieriges Verfahren werden, bei dem jede Seite in den Büchern der Organisation umblättern muss, um das volle Finanzgeflecht offenzulegen.

EinProzent bereitet eine Anzeige vor

Doch zunächst einmal gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter, und die Staatsanwaltschaft scheint derzeit nicht gewillt, sich Campact von Amts wegen vorzunehmen. EinProzent will es darauf ankommen lassen und bereitet mit seinen Anwälten derweil eine Anzeige gegen Campact wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz vor.

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